Regest

Datum 1265-10-09
Titel/Regest Die Grafen Otto, Ludwig und Hermann von Everstein sowie ihr Neffe Conrad verpflichten sich, die Vogtei über Kirche und Stadt Hameln, ohne Genehmigung des Bischofs von Minden und seiner Nachfolger in keinerlei Form zu verkaufen, zu verpfänden oder sonst zu veräußern. Geschähe dies dennoch, so sind dadurch selbst die Rathmänner und Bürger von Hameln ihres Eides gegen sie entäußert; auch werden die Grafen dann jedes Recht auf die ihnen verpfändete Mindensche villicatio in Brac (Kirchbrak am Vogler) verlieren.
Archiv   Minden, Fürstentum und Domkapitel
Bestand   Urkunden
Signatur 40
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 40
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.16   1250-1299
Datum Aufnahme 2010-07-15
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