Titel/Regest |
Vor dem Notar Bernardus Moderson vergleicht sich Melchior Schencking mit seiner Schwester Gerdrudt aus dem Hofe Schencking wegen des Kindteils (Erbes) unter Vermittlung Johann Schenckings zu Bevern als Eigentumsherr sowie Lic. Henrich Wittfeltts, Syndikus zu Münster: Im Falle einer Eheschließung erhält Gerdrudt 400 Rtlr., zunächst 150 Rtlr., dazu 4 Kühe, 4 schmale Rinder und ein Pferd mit Fohlen, Kleider und die übliche Kistenfüllung, nach einem Jahr die restlichen 250 Rtlr. Genaue Geld-, Zins- und Unterhaltszahlungen bei Nichtheirat.
Zeugen: Henricus Berbaum und Henricus Mawen |