| Titel/Regest |
Vor dem Offizial, geistlichem Richter des Hofes zu Münster, bekennen Bernd von Merveldt und seine Frau Grete, dass sie dem Arnd Umstinge und dessen Frau Katharina vor längerer Zeit, mit dem Recht des Rückkaufs einen Malter Gerste verkauft haben. Diese Rente ist lösbar mit 16 Goldgulden und war verkauft an Johann Rodden. Jetzt übernimmt sie im Wege der Erbschaft Dietrich Münstermann und dessen Frau, eine Tochter des Johann Rodden, und gibt dem Bernd von Merveldt noch vier Goldgulden hinzu. Die Rente ist also in Zukunft mit 20 Goldgulden einzulösen.
Zeugen: Jakob Borchgrevynck und Hermann Grevynck, Diener des Gerichts. |