Titel/Regest |
Henrich Ledebur, Domherr zu Münster, Jobst von der Recke zu Heessen, Johann Korff gen. Schmisinck zu Harkotten, (Johann Schenckinck zu Bevern) und Dietrich zum Sande, Lic., Vormünder des Sohnes Godderts von Raesfeld, Drost zu Sassenberg, Ludger Wilhelm von Raesfeld, verkaufen Jobst Freie zu Boddingk eine Rente von 30 Rtlr. für 500 Rtlr. Kapital zur Bezahlung der 1.500 Rtlr., die Johann Korff gen. Schmisinck von Goddert von Raesfeld unter 14.04. 1602 verschrieben und waren und die er nun gekündigt hatte. Die Rente ist zahlbar aus dem Anteil an dem merveldtschen Erbe, dem angekauften Anteil der von Dorth zu Dorth und dem Raesfeldschen Haus in Münster in der Hundestegge.
Unterschrift und Siegelankündigung der Aussteller und Vormünder. |