Titel/Regest |
Der Freiherr von Wrede namens seiner Frau und die Witwe Couvens vergleichen sich unter Zuziehung der unterschriebenen Schiedsfreunde wegen des von der verstorbenen Freifrau von Blittersdorff, v. Wredes Schwiegermutter, im Jahre 1687 im Wege der Immission in Besitz genommenen Lehngutes Brachel dahin, daß der Freiherr v. Wrede das Gut der Witwe Couvens wieder abtreten, diese dafür dem Freiherrn v. Wrede 1.500 Rtlr. bar entrichten solle, wobei auch über die errichteten Neubauten und abgehauenen Bäume eine Einigung erzielt wird.
Unterschrieben haben ... von Wrede, Philipp Sigismund Friedrich von Wrede, L. van Ovinck, für die schreibunkundige Witwe Couvens nunmehr verehelichte von Ovinck der Notar Daniel Adolf Schmitz. |