Titel/Regest |
Johann Beste, Siegler zu Werl, bekennt, dass er mit Wissen der ihm zugeordneten beiden Schulprovisoren, des Bürgermeisters Johann Godden dem Älteren und des Ratsverwandten Wilhelm Benedict zu Werll, einen Vertrag mit Caspar Matthiae, Bürger zu Menden, geschlossen habe, wodurch dieser ihm für die Katholische Schule zu Werll zu besseren Versorgung des Rektors und der Schulmeister eine Verschreibung auf Einkünfte aus Rotger Kroillmans gen. Laufs Kotten zu Buderich, die seinerzeit Herman Matthias, Pastor und Dechant zu Menden, des Caspar M. Gevatter (vatter), von Deitlef Werdtt, Bürger zu Werll, gekauft hat und die nach des Hermann Matthiae Tode in der Erbteilung an Caspar M. gefallen ist, cediert gegen Erlegung des Pfandschillings von 120 Rtlr., worauf Caspar M. auch im Namen seiner ehefrau Gertrud auf alle Rechte an der Schuldverschreibung Verzicht leistet.
Unterschrieben haben Wilhelm Benedicte, Johann Godde, Caspar Matthiae. |