EREIGNIS | |||||||||||||||||
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| JAHR | 1666 Suche | ||||||||||||||||
| TITEL | Vergleich von Kleve | ||||||||||||||||
| INFORMATION | 1614 wurde im Vertrag von Xanten die faktische Teilung der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg beschlossen, aber erst 1666 kann diese im Vertrag von Kleve endgültig durchgesetzt werden. Das linksrheinische Herzogtum Jülich und das Herzogtum Berg fallen an Pfalz-Neuburg, das beiderseits des Niederrheins gelegene Herzogtum Kleve und die westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg sowie die Herrschaft Ravenstein (heute in Nordbrabant) an Brandenburg. Das Ergebnis des sich im niederrheinisch-westfälischen Raum vollziehenden Erbfolgestreits ist für Westfalen von besonderer Relevanz, da es zu weiten Teilen in territoriale Beziehungen eingebunden wird, die bis in das 20. Jahrhundert bestehen oder nachwirken. | ||||||||||||||||
| SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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| AUFRUFE GESAMT | 2678 | ||||||||||||||||
| AUFRUFE IM MONAT | 2 | ||||||||||||||||
Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/chr782 | |||||||||||||||||
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