EREIGNIS | ||||||||||||||||||||
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JAHR | 1777 | |||||||||||||||||||
TITEL | Münsterische Medizinalordnung von Christoph Ludwig Hoffmann | |||||||||||||||||||
INFORMATION | Im Zuge der "katholischen Aufklärung" kommt es seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu weitreichenden Reformen. Im Mittelpunkt steht das Unterrichts- und Bildungswesen, aber auch gesundheitspolitische Maßnahmen werden von den Landesherren ergriffen, um die Wohlfahrt der Untertanen zu steigern. Durch das Wirken des Ministers und Generalvikars ![]() Um die gesundheitliche Verfassung der Bevölkerung zu verbessern, wird in Münster bereits 1732 die erste Medizinalordnung erlassen. In dieser finden sich Bestimmungen über die Ausbildung und über die Tätigkeitsfelder der Ärzte, Apotheker, Chirurgen und Hebammen. Unter der Vielzahl der neuerlassenen Medizinalordnungen ist die 1777 von dem kurfürstlichen Leibarzt ![]() | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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AUFRUFE GESAMT | 2934 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 9 | |||||||||||||||||||
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