EREIGNIS | (117 KB) ![]() | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
JAHR | 1821 | |||||||||||||||||||
TITEL | Konstituierung einer Agende für Lutheraner und Reformierte | |||||||||||||||||||
INFORMATION | Zur Förderung der Union von Lutheranern und Reformierten strebt ![]() Einen Grund für die missbilligende Haltung stellen die in der Ordnung vorgestellten Gottesdienstformen dar, die dem Selbstverständnis der Lutheraner und Reformierten widersprechen. Die westfälische Opposition richtet sich jedoch auch gegen die staatskirchliche Haltung des Königs. Seiner Weisung entsprechend soll das Provinzialkonsistorium über die Einführung der Agende entscheiden. Die Entscheidungsbefugnis dieser Behörde wird jedoch von den westfälischen Geistlichen in Frage gestellt. 1834 erteilt ![]() | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
| |||||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 1855 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 3 | |||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |