QUELLE | ![]() | ||||||||||||||||
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DATUM | 1821-09-20 ![]() ![]() | ||||||||||||||||
URHEBER/AUSSTELLER | Stein, Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831) | ||||||||||||||||
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AUSSTELLUNGSORT | Münster | ||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Testament des Reichsfreiherrn vom Stein | ||||||||||||||||
TEXT | [Berücksichtigung des Familienvertrages von 1774. Die Tochter Therese als fideikommissarische Erbin eingesetzt. Abfindung der Tochter Henriette. Romberg zum Testamentsexekutor und Vormund seiner minderjährigen Tochter Therese bestellt. Wünscht Einigkeit unter seinen Erben, damit die sechshundertjährige Tradition seiner Familie fortgeführt werde.] | ||||||||||||||||
ERLÄUTERUNG | Stein hinterlegte 1821 ein Testament, in dem er die jüngere seiner Töchter, die zu dieser Zeit 18-jährige Therese als Fideikommisserbin einsetzte. Zu einer ungeteilten Übergabe seines Vermögens sah er sich durch den ![]() Therese heiratete am 28.08.1827 Ludwig Friedrich Georg Graf von Kielsmansegg. Ihm legte der Schwiegervater am 30.10.1829 nahe, den Fideikommiss weiter aufrecht zu erhalten. Die ältere, 1796 geborene Schwester Henriette, 1825 mit Friedrich Karl Hermann Graf von Giech verheiratet, sollte laut Testament mit einer Kapitalabfindung bedacht werden, doch Stein wandelte diese Regelung am 19.12.1829 durch ein ![]() Nach Therese lief die Erbfolge der Familie noch zwei weitere Generationen über weibliche Linien weiter (von der Groeben, Kanitz). Steins erstgeborener Enkel Ludwig Friedrich Karl Graf von Kielmansegg (1830-1895) wurde wegen einer Erkrankung von der Übernahme des Fideikommisses ausgeschlossen. | ||||||||||||||||
QUELLE | ![]() | ||||||||||||||||
PROJEKT | ![]() | ||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2007-08-08 | ||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 2537 | ||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 13 | ||||||||||||||||
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