Facharbeit > 11. Aufbau, Gliederung und Umfang


 

11. Aufbau, Gliederung und
Umfang der Facharbeit


 
 
 
Die Facharbeit besteht in der Regel aus den folgenden Teilen:


11.1 Titelblatt

Das Titelblatt ist die erste Seite der Facharbeit, erhält aber keine Seitenzahl aufgedruckt. Es muss die folgenden wichtigen Informationen enthalten: Schule, Schuljahr, Kurs und Fach, Fachlehrer/in, Thema, Name des Verfassers, Ort, Datum. Diese Angaben sollten möglichst übersichtlich und auch optisch ansprechend auf der Seite angeordnet werden; der Titel der Arbeit sollte im Zentrum stehen und hervorgehoben sein.


Muster
Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster-Hiltrup
Schuljahr 2003/2004
GK Erdkunde 12.2 (Frau Musterfrau)


Die Bonner Klimakonferenz 2001 -
ein Schritt vorwärts im internationalen Klimaschutz?


Facharbeit
von
Max Mustermann

Münster
März 2004



11.2 Inhaltsverzeichnis

Jede Facharbeit muss ein Inhaltsverzeichnis enthalten. Es dient dazu, die Gliederung der Facharbeit auf einen Blick zu präsentieren, logische Abfolgen sichtbar zu machen und damit dem Leser eine schnelle Erfassung der Struktur der Arbeit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck enthält das Inhaltsverzeichnis
  • alle Nummerierungselemente der Gliederungspunkte,
  • alle Überschriften der Gliederungspunkte und
  • die Seitenzahlen, auf denen die aufgeführten Kapitel beginnen.
Wichtig ist: Nummerierung und Überschriften müssen im Inhaltsverzeichnis und im laufenden Text der Facharbeit völlig identisch sein.

Da das Inhaltsverzeichnis die Gliederung der Facharbeit darlegt, sollen an dieser Stelle einige Informationen zu diesem Thema gegeben werden: Bei einer Gliederung müssen mehrere Gliederungsebenen unterschieden werden: Die oberste Ebene ist die Ebene der Kapitel. Jedes Kapitel kann sodann in Unterkapitel (Abschnitte) untergliedert werden. Diese bilden die zweite Gliederungsebene. Die Unterkapitel können ihrerseits wiederum in Unter-Unterkapitel (Unterabschnitte) unterteilt werden, welche dann die dritte Gliederungsebene darstellen. In der Gliederung einer Facharbeit sollte man möglichst nicht über die dritte Gliederungsebene hinausgehen, da dies eher verwirrend statt übersichtlich wirkt.

Hast du dich entschieden, ein Kapitel durch Unterkapitel zu untergliedern, so musst du für dieses Kapitel mindestens zwei Unterkapitel formulieren. Eine Untergliederung mit nur einem Unterkapitel ist unzulässig (und auch unlogisch). Gleiches gilt für die weiteren Gliederungsebenen.

Jedes Kapitel, Unterkapitel usw. hat eine eigene Überschrift. Für diese Überschriften gilt:
  • Eine Überschrift muss knapp und prägnant sein und den Inhalt des zugehörigen Gliederungspunktes treffend zusammenfassen.
  • Die Überschriften der zweiten und dritten Gliederungsebene müssen sich nachvollziehbar den Überschriften der jeweils übergeordneten Kapitel zuordnen lassen.
  • Alle Überschriften einer Facharbeit sollen stilistisch gleich abgefasst werden (z.B. im Nominalstil).
  • Überschriften sollen optisch hervorgehoben werden, z.B. durch Fettdruck oder/und durch eine andere (größere) Schriftgröße. Dabei sollte man Überschriften der gleichen Gliederungsebene auch gleich formatieren. Eine Unterstreichung von Überschriften ist unüblich.
  • Es ist nicht notwendig, wie manchmal empfohlen wird, jedes Kapitel auf einer neuen Seite zu beginnen, da dies so wirkt, als wolle man Platz schinden.
Um die Übersichtlichkeit der Gliederung zu erhöhen und Querverweise auf einzelne Gliederungspunkte im Text zu erleichtern, werden die Gliederungspunkte nummeriert. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Systeme:
  • die numerische Gliederung (Gliederung nur mit Zahlen: 1 / 1.1 / 1.1.1 usw.) und
  • die alpha-numerische Gliederung (Gliederung mit einer Mischung aus Buchstaben und Zahlen: A. / I. / 1. / a).
Beispiele für eine alpha-numerische Gliederung finden sich in der Literatur z.B. bei Möbius 2001, S. 16., bei Schardt / Schardt 1999, S. 56, oder bei Uhlenbrock 2001, S. 83.


11.3 Textteil

Der Textteil einer Facharbeit besteht in der Regel aus Einleitung, Hauptteil und Schlussteil. Der Umfang des Textteils ist vorgegeben: Er sollte 8 Seiten nicht unter- und 12 Seiten nicht überschreiten.

Elemente der Einleitung können sein:
  • persönlich gehaltene Ausführungen zur Entstehungsgeschichte des Themas und der Arbeit,
  • Vorstellung und Abgrenzung des Themas,
  • Erläuterung der zentralen Fragestellung und der Zielsetzung der Arbeit,
  • Angaben zum methodischen Vorgehen,
  • Anmerkungen zur Materiallage und zur Materialbeschaffung, auch zu Problemen bei der Materialbeschaffung,
  • Bemerkungen zur Gliederung der Arbeit.
Der Hauptteil ist das Herzstück deiner Facharbeit. Hier werden alle Sachinformationen dargelegt, die du bei der Bearbeitung der einleitend formulierten Aufgabenstellung deiner Facharbeit ermittelt und zusammengetragen hast. Hier ist zu beachten:
  • Die Ausführungen im Hauptteil müssen konkret auf die in der Einleitung skizzierte Zielsetzung der Arbeit bezogen sein!
  • Der Hauptteil muss durch Überschriften und Absätze in Abschnitte untergliedert werden. Diese dürfen nicht beziehungslos nebeneinander stehen, sondern müssen inhaltlich aufeinander bezogen sein bzw. aufeinander aufbauen.
  • Inhaltliche Bezüge sollten durch die Formulierung von Überleitungen deutlich herausgestellt werden.
  • Die Untergliederung des Textes darf nicht zu kleinschrittig vorgenommen werden.
Der Schlussteil rundet die Arbeit ab und zieht die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen des Hauptteils. Konkret heißt dies:
  • Der Schlussteil sollte eine prägnante Zusammenfassung der ermittelten Ergebnisse enthalten (Resümee).
  • Im Schlussteil sollte der Bogen zur einleitend formulierten Ausgangsfrage bzw. Zielsetzung geschlagen werden. Hier gilt es darzulegen, inwieweit das gesteckte Ziel erreicht wurde.
  • Der Schlussteil dient auch dazu, die Ergebnisse ggf. kritisch zu hinterfragen und noch offene Fragen aufzuzeigen.



11.4 Literaturverzeichnis

Alle Informationen und Hinweise zum Literaturverzeichnis finden sich in  Kapitel 10.


11.5 Anhang

An das Literaturverzeichnis kann sich ggf. ein Anhang anschließen. Ebenso wie das Literaturverzeichnis wird der Anhang in die fortlaufende Seitenzählung einbezogen, bleibt aber für die vorgegebene Seitenzahl (8-12 Seiten) ohne Berücksichtigung.

Das verleitet dazu, für den Fall, dass man die erlaubten 12 Seiten im Textteil zu überschreiten droht, soviel wie möglich in den Anhang zu verlagern. Das ist allerdings weder sinnvoll noch erlaubt.

In den Anhang gehören Dokumente, Informationen und Materialien, die mit dem Textteil der Arbeit in engem Zusammenhang stehen und diesen ergänzen, den dort formulierten fortlaufenden Text jedoch optisch oder inhaltlich stören würden. Im einzelnen können dies sein:
  • wichtige Originaldokumente bzw. Kopien von Archivmaterial,
  • Fragebögen,
  • Beobachtungsprotokolle,
  • Interviewmitschriften,
  • umfangreiches statistisches Material,
  • umfangreiches Kartenmaterial,
  • Zeitungsartikel,
  • Internetausdrucke,
  • Fotos, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sind.



11.6 Schlusserklärung

Das letzte Blatt der Facharbeit muss die so genannte Schlusserklärung sein. Das Blatt muss eigenhändig mit einer Orts- und Datumsangabe versehen und unterschrieben werden. Es hat rechtsverbindlichen Charakter. Die Seite mit der Schlusserklärung bekommt keine Seitenzahl und wird auch nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt. Der Wortlaut ist vorgegeben:


Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht und mit genauen Quellenbelegen versehen habe.
Verwendete Informationen aus dem Internet sind dem Lehrer / der Lehrerin vollständig im Ausdruck zur Verfügung gestellt worden.


____________________
Ort, Datum

____________________
Unterschrift
 



# Aufrufe gesamt: 173505 # Aufrufe im aktuellen Monat: 830

# Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/web310

# Drucken / Speichern # Empfehlen # Kommentar # Urheberrecht | Seitenanfang #