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QUELLE
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DATUM
1613-05-23
AUSSTELLUNGSORT
Münster
TITEL/REGEST
Fürstbistum Münster: "Landtagsabschied, daß kein Colonus, Eigenhöriger oder Pächter ohne Bewilligung des Erb- und Gutsherrn einige fruchtbare und zum Zimmerholz taugliche Bäume niederfällen, verbrauchen oder verkaufen möge"
QUELLE
Schlüter, Clemens August | Provinzialrecht des Fürstenthums Münster und der ehemals zum Hochstift Münster gehörigen Besitzungen der Standesherren, imgleichen der Grafschaft Steinfurt und der Herrschaften Anholt und Gehmen | Anh. 02, S. 519f.
PROJEKT
Provinzialrecht Fürstentum Münster / Steinfurt, Anholt, Gemen
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN
Typ
1.3
Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
90
Gesetz, Verordnung, (Staats-)Vertrag
Zeit
3.3
1600-1649
Ort
2.21
Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
Sachgebiet
6.8.1
Adel
10.9.7
Feudalarbeit, Eigenbehörige, Dienste
10.10
Landwirtschaft, Landwirtin/Landwirt
10.12
Forst-/Waldwirtschaft
DATUM AUFNAHME
2005-05-24
AUFRUFE GESAMT
574
AUFRUFE IM MONAT
6
Seiten-URL:
http://www.westfaelische-geschichte.de/que2464
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