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DATUM | 1908-08-18 ![]() | |||||||||||||||||||
AUSSTELLUNGSORT | Berlin | |||||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Königreich Preußen: "Erlass betreffend die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium" | |||||||||||||||||||
TEXT | Erlass betreffend die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium 1. Als Studierende der Landesuniversitäten werden vom Wintersemester 1908/09 ab auch Frauen zugelassen. 2. Die Vorschriften für die Studierenden der Landesuniversitäten [etc.] vom 1. Oktober 1879 / 6. Januar 1905 finden auf Frauen mit der Maßgabe Anwendung, daß Reichsinländerinnen im Falle des § 3 Absatz 1 und Ausländerinnen in allen Fällen zur Immatrikulation der Genehmigung des Ministers bedürfen. 3. Aus besonderen Gründen können mit Genehmigung des Ministers Frauen von der Teilnahme an einzelnen Vorlesungen ausgeschlossen werden. 4. Es versteht sich von selbst, daß durch die Immatrikulation die Frauen ebensowenig wie die Männer einen Anspruch auf Zulassung zu einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung, zur Doktorpromotion oder Habilitation erwerben. Für diese Zulassung sind vielmehr die einschlägigen Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen allein maßgebend. Berlin, den 18. August 1908. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. gez[eichnet] Holle. | |||||||||||||||||||
QUELLE | ![]() | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2004-05-24 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 2665 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 14 | |||||||||||||||||||
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