QUELLE | ![]() | |||||||||||||||||||
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DATUM | 1935-08-24 ![]() | |||||||||||||||||||
AUSSTELLUNGSORT | Harsewinkel | |||||||||||||||||||
TITEL/REGEST | Verfügung des Amtsbürgermeisters Storp (Abschrift) | |||||||||||||||||||
TEXT | Verf[ügung] 1. Von den Verhandlungen ist Abschrift für die Akten zu fertigen. 2. Auf Original ist zu folgen: Urschr[iftlich] dem Herrn Landrat in Warendorf unter Bezugnahme auf die gelegentliche telefonische Unterredung mit Herrn Oberinspektor Rademacher vorgelegt. Ein gesondertes Vorgehen gegen die Sturm- und Jungschar in Harsewinkel halte ich nicht für zweckmäßig. Mir erscheint es angebracht, den Führer der Vereine, Kaplan Eversloh, Harsewinkel, gegen den zu Klagen bislang kein Anlass vorlag, sich in allen Dingen vielmehr sehr maßvoll benommen hat, die Grenzen des Tun und Lassens der Sturm- und Jungschar genau vorzuschreiben. 3. Z[u] d[en] A[kten] H[arsewinkel], 24. 8. 35 D[er] A[mts]B[ürgermeister] Storp | |||||||||||||||||||
PROVENIENZ | ![]() | |||||||||||||||||||
BESTAND | C 128 - Band 2 | |||||||||||||||||||
PROJEKT | ![]() | |||||||||||||||||||
SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN |
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DATUM AUFNAHME | 2004-04-29 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE GESAMT | 2501 | |||||||||||||||||||
AUFRUFE IM MONAT | 15 | |||||||||||||||||||
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