URL dieser Seite: https://www.lwl.org/pm57111
Presse-Infos | Kultur
Mitteilung vom 07.06.23
LWL-Kulturstiftung berät zum Förderschwerpunkt "1.250 Jahre Westfalen"
Antragsfrist endet am 31. August
Münster. Bevor am 31. August die zweite Antragsfrist des Jahres für Förderung durch die LWL-Kulturstiftung ausläuft, lädt die Stiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zu Beratungen für Anträge ein. Insbesondere interessierte Kulturakteur:innen aus Westfalen-Lippe, die für das Jahr 2025 eine Projektidee zum Thema "1.250 Jahre Westfalen" haben, sind dazu aufgerufen. Ansprechpartner:innen für die Beratung sind Svenja Boer (Allgemeine Themen) und Jonas Koch (Allgemeine Themen und "1.250 Jahre Westfalen"): svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de, jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de.
2025 würdigt die LWL-Kulturstiftung das Westfalenjubiläum mit einem Förderschwerpunkt, der mit einem umfangreichen Kulturangebot in der Region aktuelle Diskurse um Identitäten, Heimatbegriffe, Diversität und westfälische Geschichten aufgreift. Neben dem thematischen Förderansatz unterstützt die LWL-Kulturstiftung auch weiterhin Projekte ohne inhaltlich gebundene Ausrichtung.
"1.250 Jahre Westfalen" ist Kulturthema im Jahr 2025
Erstmals erwähnt wurden die Westfalen in einem Bericht der fränkischen Reichsannalen im Jahr 775. Dieses Dokument aus einer von Sachsenkriegen geprägten Zeit ist Anlass für die LWL-Kulturstiftung, 2025 das Förderprogramm stärker auf westfälische Lebensrealitäten zu fokussieren:
Es geht dabei um einen geschichtsbewussten und gleichzeitig zukunftsgewandten Blick auf Westfalen und seine Gesellschaft. Veranstaltungen und Angebote aus allen kulturellen Sparten sollen den Reichtum und die Vielfalt der Region sichtbar machen, selbstkritisch Fragen nach Herkunft und Zugehörigkeit diskutieren und Positionen für künftige Entwicklungen skizzieren. Der Förderschwerpunkt wird bei den kommenden zwei Antragsfristen (31.8.2023 und 29.2.2024) vorrangig berücksichtigt.
Kulturförderung aus der und für die Region Westfalen-Lippe
Darüber hinaus ist grundsätzlich auch weiterhin eine Antragsstellung für thematisch offene Kulturprojekte denkbar, die überörtlich ausgerichtet sind und einen allgemeinen Bezug zu Westfalen-Lippe haben. Dabei berücksichtigt die LWL-Kulturstiftung alle Kultursparten und begrüßt Anträge größerer Institutionen ebenso wie kleinerer Vereine. So bildet das Förderprogramm der Stiftung seit ihrer Gründung vor 20 Jahren die vielfältige Kulturarbeit der sowohl städtischen als auch ländlichen Kulturregion Westfalen-Lippe ab.
Erst Beratung, dann Antragstellung
Damit die Kulturvorhaben zur Antragstellung gemäß der Richtlinien als förderfähige Projekte gewertet werden können, bieten die Ansprechpartner:innen der LWL-Kulturstiftung eine vorherige Beratung an. Mit einer rechtzeitigen Einbindung der LWL-Kulturstiftung in die Projektplanung lassen sich eine notwendige Profilschärfung, die kulturelle Ausrichtung der Projekte oder Hinweise auf Kooperations- und Finanzierungspartner:innen ausreichend vor Antragsfrist einarbeiten.
Die inhaltlich-kulturfachliche Beurteilung und letztendlich die Entscheidung über die Förderungen trifft das Kuratorium der Stiftung Ende November dieses Jahres. Anträge können gestellt werden von Vereinen, Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Allgemeine Förderkriterien, Antragsunterlagen sowie Informationen zum Förderschwerpunkt "1.250 Jahre Westfalen" sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist (31.8.) gilt das Einsendedatum per E-Mail oder der Poststempel.
Weitere Informationen unter http://www.lwl-kulturstiftung.de
Pressekontakt:
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, Telefon 0251 591-6929
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
Das Presseforum des Landschaftsverbandes im Internet: https://www.lwl.org/pressemitteilungen