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Presse-Infos | Jugend und Schule

Mitteilung vom 05.03.21

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
NRW-Jugendamtsleitungen im Online-Austausch mit Bundesfamilienministerin Giffey

Köln/Münster (lwl). Auf Einladung der Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey den Jugendamtsleitungen aus Nordrhein-Westfalen das geplante "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" vorgestellt. Im Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes gebilligt, das die Grundlage für eine deutliche Reform des Sozialgesetzbuches VIII ist. Das Gesetz befindet sich nun im weiteren parlamentarischen Verfahren.

"Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz enthält für uns als Landesjugendämter aber auch für die kommunalen Jugendämter viele grundlegende Reformen", so LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr. "Wir freuen uns, dass wir bei diesem wichtigen Gesetzesentwurf die Gelegenheit hatten, mit Bundesministerin Franziska Giffey in einen Austausch zu kommen und empfinden dies als große Wertschätzung", sagte LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.

Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Familien, Kinder und Jugendliche sollen durch das Gesetz leichter und schneller ortsnahe Hilfe bekommen. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch - ohne Antrag und ohne Amt - eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags erhalten. Weitere Aspekte der Reform betreffen die Themenfelder Kinderschutz, Pflegekinderwesen, Beteiligung junger Menschen sowie die Aufsicht über Einrichtungen durch die Landesjugendämter. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist perspektivisch im Weiteren die Schaffung einer Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung.

Im Rahmen der Sondersitzung der Jugendamtsleitungen aus NRW stellte die Ministerin die zentralen Reformaspekte des Gesetzentwurfes vor und stand den rund 200 Teilnehmer:innen Rede und Antwort. Zuvor hatte Selina Mederlet aus der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter bereits eine Einführung in die Details des Gesetzes gegeben. Die Sitzung fand aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz statt und wurde zudem als Livestream übertragen.

Die nächsten Stationen im Gesetzgebungsverfahren sind die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag am 26. März sowie die Beratung im Deutschen Bundesrat am 7. Mai. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zeigte sich in der Videoschalte zuversichtlich, dass das Gesetz noch in der laufenden Legislatur in Kraft treten kann.


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Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (o.l.), LVR Jugend-dezernent Lorenz Bahr (o.r.) und LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers (u.) diskutierten bei der Sondersitzung der Jugendamtsleitungen aus NRW die zentralen Reformaspekte des Gesetzentwurfes online.
Foto: LVR


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