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Presse-Infos | Soziales

Mitteilung vom 23.06.20

LWL: Auch Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf können in Werkstatt für Menschen mit Behinderung gehen

Münster (lwl). Menschen mit sehr hohem und sehr besonderem Bedarf an Hilfe können in Nordrhein-Westfalen die Werkstätt für behinderte Menschen nutzen. Das ist jetzt in einer Vereinbarung zum sogenannten NRW-Weg festgeschrieben. Die Vereinbarung zwischen NRW-Sozialministerium, Rentenversicherungen, der NRW- Arbeitsagentur, der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten NRW und der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) legt fest, dass Menschen mit sehr hohem und sehr besonderem Hilfebedarf Bildungs- und Beschäftigungsangebote in einer Werkstatt schon mit dem Eingangsverfahren erhalten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird für diese Menschen damit eine Teilhabe am Arbeitsleben und der Erwerb von eigenständigen Rentenversicherungsansprüchen möglich.

"Für den LWL ist aber auch die Qualität der Arbeit in der Werkstatt wichtig", führt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning aus. Ein besonderes Thema sei dabei der Schutz vor Gewalt. Hier sind die Werkstätten jetzt zu präventiven Maßnahmen verpflichtet. Münning: "Die Werkstattleitungen und die Werkstatträte, also die Selbstvertretung der behinderten Beschäftigten, können der Vereinbarung beitreten. So können sie deutlich machen, dass sie sich selber in der Pflicht sehen, ihrerseits alles dafür zu tun, dass die Angebote der Werkstatt sicher und gut sind." Das LWL-Inklusionsamt Arbeit werde die Umsetzung der beiden Vereinbarungen aktiv unterstützen.

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
LWL-Sozialdezernent Matthias Münning.
Foto: LWL/Steffen


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