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Presse-Infos | Kultur

Mitteilung vom 30.01.20

Antragsfristen bei der LWL-Kulturstiftung
Erste Frist für Projektanträge endet im Februar

Münster. Bei der LWL-Kulturstiftung in Münster ist die Antragstellung in diesem Jahr zu zwei Terminen möglich: Am 29. Februar endet die erste Frist, die insbesondere für in diesem Jahr startende Kulturprojekte relevant ist. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle Anträge im Mai dieses Jahres.

Projekte, die 2021 beginnen, können in der zweiten Vergaberunde mit einem Antrag vorgestellt werden. Die Antragsfrist ist dann der 31. August, das Kuratorium tagt dazu im November dieses Jahres.

Förderfähig sind Projekte aller Kultursparten mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter und westfälisch-lippischem Bezug. Mit der Möglichkeit, größere Institutionen ebenso wie kleine Vereine zu unterstützen, berücksichtigt die LWL-Kulturstiftung die Vielfalt der gewachsenen Kulturszene.

Fachlich und inhaltlich versierte Ansprechpartnerinnen der Stiftung beraten Kulturakteure gern persönlich bei der Antragstellung. Mit einer rechtzeitigen Einbindung der LWL-Kulturstiftung in die Projektplanung lassen sich eine notwendige Profilschärfung, die kulturelle Ausrichtung der Projekte oder Kooperations- und Finanzierungspartner rechtzeitig vor Antragsfrist einarbeiten. Die inhaltlich-kulturfachliche Beurteilung und letztendlich die Entscheidung über die Förderungen trifft das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung.

Für beide Fristen - 29. Februar und 31. August - gilt der Poststempel.


Alle Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Beratung vor der Antragstellung können Dr. Friederike Maßling und Svenja Boer kontaktiert werden (friederike.massling@lwl.org, svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de).

Weitere Informationen: http://www.lwl-kulturstiftung.de

Zur Information
Die 2003 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gegründete LWL-Kulturstiftung hat die Aufgabe, überörtliche, spartenübergreifende oder interdisziplinäre kulturelle Projekte und Kooperationen mit westfälisch-lippischem Bezug zu fördern. Im Blickpunkt stehen dabei Projekte aus den Sparten Bildende Kunst, Musik, Theater, Literatur, Film und landeskundliche Forschung. Mit ihren Förderungen stärkt die LWL-Kulturstiftung Kunst und Kultur in Westfalen-Lippe, unterstützt Vernetzung und Kooperationen und schafft kulturelle Mehrwerte in und für die Region. Aufgrund ihrer fördernden und beratenden Tätigkeit ist die Stiftung zu einer starken Partnerin für Kulturverantwortliche und Kulturschaffende in Westfalen-Lippe geworden. Seit ihrer Gründung hat die LWL-Kulturstiftung 224 Projekte mit rund 27,2 Millionen Euro bewilligt.

Pressekontakt:
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, 0251 591-6929, Svenja Boer, svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de, 0251 591-4086
presse@lwl.org



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
LWL-Kulturstiftung


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