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Presse-Infos | Jugend und Schule
Mitteilung vom 02.07.18
Ergänzung zu IT.NRW - Schutzmaßnahmen
Inobhutnahme: Schutz für Kinder und Zuflucht für Jugendliche
Münster (lwl). IT.NRW hat am Montag (02.07.) Zahlen zu Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch Jugendämter veröffentlicht. Danach wurden in Westfalen-Lippe im Jahr 2017 rund 6.900 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen - rund ein Drittel weniger als noch 2016. Der Rückgang sei vor allem damit zu erklären, dass in 2017 weniger junge Menschen aus dem Ausland als "unbegleitete Minderjährige" nach Deutschland gekommen seien. In Westfalen-Lippe war diese Veränderung besonders spürbar: Hier sind sogar knapp 60 Prozent weniger unbegleitete Flüchtlinge in Obhut genommen worden als noch im Vorjahr. Die Jugendämter sind rechtlich verpflichtet, Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut zu nehmen, wenn ausländische Kinder ohne Begleitung von Sorgeberechtigten einreisen, so der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Hintergrund "Inobhutnahme"
Das Jugendamt ist in solchen Fällen gefordert, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Lebensort zu bieten und statt der Eltern Entscheidungen zu treffen. Aber auch sobald eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht oder Kinder und Jugendliche um Obhut bitten, handelt das Jugendamt. Neben der unbegleiteten Einreise sind vor allem Überforderung oder Beziehungsprobleme der Eltern und daraus drohende Verwahrlosung sowie Gewalterfahrungen in der Familie Gründe für die Inobhutnahmen. Die Jugendämter reagieren damit auf aufmerksame Nachbarn, Bekannte, Kinderärzte, Schulen.
"Eine Herausnahme aus der Familie kann immer nur das letzte Mittel sein und ist immer für die Familie, aber auch die Fachkräfte eine belastende Situation. Gerade bei kleinen Kindern, die auf Versorgung angewiesen sind, kann sie aber auch lebensnotwendig sein", so LWL-Fachberaterin Dr. Monika Weber. Bei älteren Kindern und Jugendlichen kommt es hingegen häufig vor, dass sie selbst um Schutz bitten - etwa wenn sie der Gewalt in ihrer Herkunftsfamilie entfliehen möchten.
Wenn es darum geht, ein Kind aus einer Familie herauszuholen, um es zu schützen, schaltet das Jugendamt - wenn die Eltern nicht einverstanden sind - immer auch das Familiengericht ein, das dann abschließend über die Maßnahme entscheidet. Die Zeit der Inobhutnahme wird dann genutzt, um gemeinsam mit allen Beteiligten zu schauen, wo das Kind zukünftig leben kann, ob Bedingungen für eine gute Rückkehr nach Hause geschaffen werden können oder das Kind zumindest zeitweilig einen anderen Lebensort benötigt.
Achtung Redaktionen:
Die detaillierten Inobhutnahmen-Daten 2017 der Jugendämter vor Ort finden Sie in der Pressemeldung von IT.NRW vom 02.07.2018:
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/186_18.pdf
Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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