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Presse-Infos | Der LWL
Mitteilung vom 23.04.18
Bundesteilhabegesetz umsetzen - Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern:
Modellprojekt von LVR und LWL nimmt Arbeit auf
Köln / Münster, 23.04.2018. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern und ihre Selbstbestimmung stärken - das ist Ziel des 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes der Bundesregierung und seit Jahren Leitlinie der Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) in Nordrhein-Westfalen. Eine der wesentlichen Entscheidungen ist die Wahl der Wohnung und der Wohnform. Menschen mit Behinderungen sollen, wie alle anderen, frei entscheiden können, wo und mit wem sie leben und wohnen möchten - im Heim, in einer Wohngemeinschaft oder einer eigenen Wohnung. In einem Modellprojekt erproben jetzt die beiden Landschaftsverbände in NRW gemeinsam, wie dies im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen neuen Finanzierungsstrukturen am besten gelingen kann.
Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 eine Veränderung der Finanzierungsstruktur für stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung vor. Die Finanzierung der Betreuung im Heim soll künftig angeglichen werden an die heutige Finanzierungsform bei ambulanter Unterstützung. Dadurch soll die Ambulantisierung gefördert werden. Um diesen Auftrag umzusetzen führen LVR und LWL nun gemeinsam ein Modellprojekt durch. Es wird finanziell vom Bund gefördert. Beteiligt sind acht Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in NRW sowie die jeweiligen Städte und Kreise. Es soll gemeinsam erarbeitet werden, wie das neue Leistungsrecht und die Vorgaben zur Finanzierung umgesetzt werden können.
Begleitet wird das Projekt von einem Beirat. Dem gehören die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung, die Leistungsanbieter, die kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertretungen der Arbeits- und Sozialministerien von Land und Bund an. Heute hat sich der Beirat konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.
Aufgabe des bis Ende 2021 laufenden Projektes ist die Erprobung der Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen sowie der Entwicklung und Erprobung eines neuen Leistungssystems für die Eingliederungshilfeleistung.
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 21.000 Beschäftigten für die 8,4 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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