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Presse-Infos | Jugend und Schule

Mitteilung vom 03.08.17

Ein halbes Jahr Beratung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle beim LWL zieht erste Bilanz

Westfalen (lwl). Bisher haben sich über 400 Betroffene an die Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gewandt. Die Beratungsstelle hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für Menschen eingerichtet, die als Kinder und Jungendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.

Bereits knapp 200 Vereinbarungen zu finanziellen Leistungen aus der Stiftung haben Betroffene im ersten Halbjahr 2017 in der LWL-Anlaufstelle geschlossen. Die Stiftung hat auf dieser Grundlage über 1,5 Millionen Euro Anerkennungszahlungen an die Betroffenen in Westfalen-Lippe für erlittenes Leid und Unrecht sowie für fehlende Rentenversicherungszeiten während der Unterbringungszeit ausgezahlt.

"Die LWL-Anlauf- und Beratungsstelle in Münster bietet Betroffenen einen geschützten Raum für Gespräche über die damaligen Erlebnisse und Erfahrungen sowie die Auswirkungen auf das heutige Leben an. Die Gespräche werden vertraulich behandelt", sagte LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. "Dass wir schon die Hälfte der Verfahren abschließen konnten, freut uns für die Betroffenen."

Eine wichtige Aufgabe der LWL-Experten ist es, die Betroffenen bei der Gewährung von finanziellen Leistungen aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" zu unterstützen. Als Anerkennungs- und Unterstützungsleistung können Betroffene pauschal maximal 9.000 Euro erhalten. Zudem können sie einen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bekommen, wenn für geleistete Arbeit ab dem 14. Lebensjahr keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Wer bis zu zwei Jahren sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet hat, kann maximal 3.000 Euro erhalten, wer länger gearbeitet hat, kann maximal 5.000 Euro erhalten.

Betroffene, die heute in Westfalen-Lippe leben, können sich noch bis zum 31. Dezember 2019 an die Anlauf- und Beratungsstellen beim LWL in Münster wenden: Tel. 0251 / 591 4290.

Hintergrund
Anfang 2017 haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gegründet. Ziel der Stiftung ist es Leid und Unrecht anzuerkennen, das betroffene Menschen als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben. Zudem unterstützt die Stiftung die Betroffenen dabei, die heute noch vorhandenen Folgen des erlittenen Unrechts zu bewältigen oder zu vermindern. Zu diesem Zweck sind seit Anfang des Jahres im ganzen Bundesgebiet Regionale Anlauf- und Beratungsstellen errichtet worden, die den Betroffenen vor Ort weiterhelfen. Für das Land NRW nehmen diese Aufgabe seit dem 1. Januar die Anlaufstellen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster für Westfalen-Lippe und beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln für das Rheinland wahr.


Weitere Informationen über die Stiftung und die Leistungen unter http://www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.
Foto: LWL/Steffen


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