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Presse-Infos | Soziales
Mitteilung vom 07.09.16
Berlin: Presse-Einladung
Pressegespräch "Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch die Pflegeversicherung"
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
¿Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.¿ So definiert es der Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes und schließt selbstverständlich Menschen mit Behinderung ein.
Die aktuelle Sozialgesetzgebung diskriminiert einen Großteil der Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig sind oder werden: Wird die Betreuung in einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe notwendig, erhalten sie monatlich 266 Euro von der Pflegeversicherung. Menschen mit Behinderung in der Pflegestufe II hingegen, die in einem Pflegeheim leben, beziehen für den gleichen Zeitraum 1.330 Euro von der Pflegekasse.
Von dieser Ungleichbehandlung betroffen sind derzeit bereits 80.000 der 200.000 in stationären Einrichtungen lebenden Menschen mit Behinderung, nämlich diejenigen, die pflegebedürftig sind.
Nach Auffassung der BAGüS, gestützt durch ein neues Gutachten, ist das ein klarer Widerspruch zum Artikel 3 des Grundgesetzes und zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die BAGüS ist die Bundesarbeitsgemeinschaft aller 23 überörtlicher Sozialhilfeträger in Deutschland. Der Schwerpunkt ihrer Aufgaben liegt in der Finanzierung sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und in der konzeptionellen Weiterentwicklung dieser Dienste, Leistungen und Hilfen.
Bundestag und Bundesrat werden in den nächsten Monaten über Änderungen des Bundesteilhabegesetzes und über Anpassungen des Sozialhilferechts beraten und entscheiden.
Jetzt ist also der Zeitpunkt, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beenden. Die BAGüS fordert alle an der Gesetzgebung Beteiligten auf, die Entwürfe entsprechend zu überarbeiten.
Darüber möchten wir gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen. Wir laden Sie ein zum
Pressegespräch
Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch die Pflegeversicherung
am Montag, 19. September 2016,um 16 Uhr
in der Vertretung des Landes Saarland beim Bund, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin.
Am Gespräch nehmen teil:
Matthias Münning, BAGüS-Vorsitzender und Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
Dr. Andreas Jürgens, BAGüS-Vorstandsmitglied und Erster Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen).
Um eine kurze Rückmeldung über ihre Teilnahme unter bag-presse@lwl.org wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tafertshofer
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
Das Presseforum des Landschaftsverbandes im Internet: https://www.lwl.org/pressemitteilungen