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Presse-Infos | Jugend und Schule

Mitteilung vom 23.06.16

Ergänzung zu IT.NRW ¿ Schutzmaßnahmen
¿Rettungsring¿ für Kinder und Jugendliche

Münster (lwl). IT.NRW hat am Donnerstag (23.6.) Zahlen zu Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch Jugendämter veröffentlicht. Der Anstieg der Zahlen 2015 um ein Viertel gegenüber dem Vorjahr gehe auf die große Zahl von Kinder und Jugendlichen zurück, die aus dem Ausland als ¿unbegleitete Minderjährige¿ nach Deutschland gekommen seien. Diese Jugendlichen müssen die Jugendämter nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen in jedem Fall in Obhut nehmen, so der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Hintergrund ¿Inobhutnahme¿

Durch eine so genannte Inobhutnahme müssen die örtlichen Jugendämter ¿die Notbremse ziehen¿ und ein Kind aus einer Familie nehmen. LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers: ¿Die Herausnahme aus der Familie kommt nur dann in Frage, wenn alle andere Hilfen keinen Erfolg versprechen." Leicht falle den Mitarbeitern der Jugendämter dieser Schritt nicht. ¿Es ist immer ein Balanceakt. Dabei hat das Wohl des Kindes oberste Priorität.¿

Die Jugendämter reagierten dabei auf Hinweise auf mögliche Mißhandlungen und andere Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen, so die Leiterin des LWL-Landesjugendamtes weiter. Es seien aufmerksame Nachbarn, Bekannte, Kinderärzte, Schulen und Kindertagesstätten, die das Jugendamt auf den Plan riefen. Jeder fünfte junge Mensch meldete sich aber auch selbst. Die Kinder und Jugendlichen sind konkret gefährdet. Sie erleben schwere Konflikte in der Familie, Misshandlungen, sexuelle Gewalt. Dann ist die Inobhutnahme der letzte Ausweg - der ¿Rettungsring, den das Jugendamt werfen muss.¿

Wenn es darum geht, ein Kind aus einer Familie herauszuholen, um es zu schützen, geschieht dies in Einzelfällen notfalls auch gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten. Bei jeder Inobhutnahme schaltet das Jugendamt das Familiengericht ein, das dann abschließend über die Maßnahme entscheidet. Für Kinder und Jugendliche, für die eine Rückkehr in ihre Familie nicht in Betracht kommt, suchen die Jugendämter dann eine geeignete Unterbringung - zum Beispiel in einer Pflegefamilie.

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.
Foto: LWL

Foto zur Mitteilung
Gibt es akute Gefahren, dann müssen Jugendämter die Notbremse ziehen: Sie nehmen dann auch Kinder aus Familien heraus, um sie zu schützen.
Foto: BAG Landesjugendämter


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