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Presse-Infos | Soziales
Mitteilung vom 21.03.16
32,5 Millionen Euro für Betroffene
LWL hilft Opfern von Gewalttaten
Münster (lwl). Opfer von Gewalttaten leiden häufig unter körperlichen, fast immer jedoch unter psychischen Folgeschäden. Was viele nicht wissen: Wer in Deutschland durch eine solche Tat zu Schaden kommt, hat ein Recht auf Entschädigung. Wie genau die aussieht, regelt das Opferentschädigungsgesetz (OEG). ¿Wir informieren und beraten Opfer von Gewalttaten darüber, ob bzw. welche Leistungen ihnen zustehen¿, erklärt Paul Griestop, Leiter des Amtes für Soziales Entschädigungsrecht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) anlässlich des Tags des Kriminalitätsopfers am Dienstag (22.3.). Rund 32,5 Millionen Euro zahlte der LWL 2014 an Betroffene. Im westlichen Teil Nordrhein-Westfalens übernimmt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) diese Aufgabe.
Doch warum erhält jemand, der etwa nach einer Vergewaltigung mit einem psychischen Trauma zu kämpfen hat, Unterstützung von einer öffentlichen Stelle? ¿Der Staat hat gegenüber seinen Bürgern eine Fürsorgepflicht¿, sagt Griestop. ¿Das heißt auch, dass er sie vor Gewalt schützen muss. Da, wo das nicht gelingt, ist er verpflichtet, zumindest für die Wiederherstellung der Gesundheit einzutreten.¿ Falls das nicht möglich sei, müsse der Staat das Opfer für die verbleibenden Gesundheitsschäden entschädigen. Welche Leistungen erbracht werden, ist vom Einzelfall abhängig. Das prüfen in Westfalen-Lippe die Mitarbeiter des LWL-Amts für Soziales Entschädigungsrecht in Münster.
Um psychische Folgeschäden zu verhindern oder wenigstens zu mildern, arbeitet das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht mit verschiedenen Traumaambulanzen zusammen, in denen Betroffene erste professionelle Hilfe finden. ¿Wichtig ist auch ein enger Kontakt zur Polizei, zum Weißen Ring und zu anderen Hilfsorganisationen¿, sagt Paul Griestop. Denn: Viele Menschen wüssten gar nichts von ihren Ansprüchen. Hinzu käme, dass man sich als Opfer einer Gewalttat in einer Extremsituation befinde. ¿Da hat man nicht den Kopf für Antragsformulare.¿ Hier helfen die LWL-Fallkoordinatoren: Sie übernehmen die Koordination zwischen verschiedenen Ämtern und Abteilungen, unterstützen beim Ausfüllen der Anträge und machen im Einzelfall auch Hausbesuche.
Hintergrund: Bei wem greift das Opferentschädigungsgesetz?
In Deutschland hat jeder, der durch eine Gewalttat nachgewiesenermaßen körperlich oder psychisch zu Schaden gekommen ist, Anspruch auf Entschädigung. ¿Voraussetzung ist, dass es sich bei der Tat um einen vorsätzlichen, rechtswidrigen und auch tätlichen Angriff gehandelt hat¿, erklärt Paul Griestop. Ein Wohnungseinbruch etwa ist für Betroffene zwar sehr belastend, aber keine Tätlichkeit.
Der Tag des Kriminalitätsopfers erinnert jährlich am 22. März an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der Menschen, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt worden sind.
Weitere Informationen finden Betroffene auf der Internetseite des LWL-Amts für Soziales Entschädigungsrecht unter http://www.lwl.org.
Pressekontakt:
Hannah Reichelt, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-5400 und Helmut Waack, LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht, Telefon: 0251 591-8136
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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