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Presse-Infos | Kultur
Mitteilung vom 17.03.15
Zwischen Pädagogik und Paragraphen
Beim Westfälischen Archivtag in Gladbeck geht es um Schulakten
Gladbeck (lwl). Rund 200 Archiv-Fachleute aus ganz Deutschland treffen sich am Dienstag und Mittwoch (17./18.3.) in Gladbeck zu ihrem 67. Westfälischen Archivtag, den der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ausrichtet. Thema sind Schularchive und ihre Überlieferung. ¿Die Überlieferung der Schulen geht uns alle an, denn von jedem von uns findet sich in den Schularchiven etwas¿, weiß Katrin Bürgel, Stadtarchivarin in Gladbeck.
Wegen insgesamt abnehmender Schülerzahlen und den strukturellen Schulreformen in Nordrhein-Westfalen werden immer öfter Schulen in den Kommunen zusammengelegt oder stellen ihren Betrieb ein. Die alten Akten der aufgelösten Schulen müssen daher den neuen Schulen übergeben oder vom zuständigen Archiv in Auswahl übernommen werden, wenn sie in den Schulen nicht mehr gebraucht werden. Dr. Marcus Stumpf, Leiter des LWL-Archivamtes: ¿Das geht nicht immer unfallfrei ab, und es sollen in Kommunen schon die Akten aufgehobener Schulen lange gesucht worden sein, bevor ehemalige Schüler die händeringend benötigte Zweitschrift ihres Abschlusszeugnisses erhalten haben.¿
Grundsätzlich sind städtische Schulen als kommunale Einrichtungen zur regelmäßigen Aktenabgabe verpflichtet. Der Kontakt mit den Schulen gehört zum Alltag aller Gemeinde- und Stadtarchive. Unter Archivar-Fachleuten sind die Schulen ein Diskussionthema, denn die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Archiven und die Praxis der Übernahme von Schulakten sind von Ort zu Ort durchaus unterschiedlich. Auch stellt sich den Archivfachleuten immer wieder die Frage, welche Unterlagen aus den Schulen dauerhaft übernommen werden sollen, um später einmal Fragen zu unserem Schulwesen beantworten zu können.
¿Das Thema des zweiten Tages werden dann Rechtsfragen sein¿, so Stumpf. ¿Diese Thematik ergibt sich fast automatisch aus den Diskussionen des ersten Tages¿, so Stumpf, ¿denn, wenn man Schülerlisten, Klassenbücher und anderes übernommen hat, stellt sich wie bei allem Archivgut aus jüngerer Zeit die Frage: Was kann wann ins Archiv übernommen werden? Was darf von wem eingesehen werden und welche Fristen müssen abgelaufen sein? Welche rechtlichen Schutzfristen gelten überhaupt und welche Möglichkeiten gibt es, die Fristen zu verkürzen?¿
Michael Pavlicic, stellvertretender Vorsitzender der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, betonte zur Eröffnung der Veranstaltung, dass vor dem Hintergrund immer neuer Anforderungen an die Kommunalarchive die gesetzlich verankerten Aufgaben nicht vergessen werden dürften. ¿Mit der archivischen Übernahme von Unterlagen wird eine wichtige Basis geschaffen, damit doch die historischen Quellen von morgen in den Archiven gebildet.¿ Pavlicic betonte außerdem, dass der LWL mit seinen Förderschulen selbst ein für Westfalen wichtiger Schulträger sei und dies auch in Zeiten verstärkter Inklusion in Nordrhein-Westfalen bleiben werde.
Dass die Kommunen vor Ort mit dem LWL-Archivamt einen guter Ansprechpartner auch für diese wichtigen Kernaufgaben haben, betonte LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Thale: ¿Mit dem LWL-Archivamt für Westfalen steht den Archiven in Westfalen-Lippe eine kompetente Beratungseinrichtung zur Verfügung, die es in anderen Bundesländern gar nicht gibt.¿
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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