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Presse-Infos | Jugend und Schule
Mitteilung vom 29.11.13
Mehr als drei Viertel aller Kinder mit Behinderung besuchen in Westfalen-Lippe einen Regelkindergarten
LWL fördert 7000 Plätze
Westfalen (lwl). Die Frage nach dem richtigen Kindergartenplatz für das nächste Kindergartenjahr (ab 1. August 2014) beschäftigt bereits jetzt viele Eltern. Vor allem für Eltern von Kindern mit Behinderung stellt sich die Frage, wo ihre Kinder bis zum Schulbeginn betreut werden sollen und welcher Kindergarten zu ihnen passt. "Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass ihr Kind mit Behinderung auch im Kindergarten 'nebenan' betreut werden kann. In Westfalen-Lippe bieten derzeit 2.830 Kindertagesstätten so genannte integrative Plätze an, darunter auch viele Plätze für Kinder unter drei Jahren", erklärt Hans Meyer, Jugenddezernent beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
¿Der LWL unterstützt die Kindertagesstätten in diesem finanziell mit insgesamt 51,5 Millionen Euro. Sie können dann entscheiden, ob sie damit zusätzliches Personal beschäftigen oder die Gruppengröße reduzieren wollen, damit die Kinder mit Handicaps die nötige Unterstützung bekommen", so Meyer. ¿Auch die Zusammenarbeit der Tageseinrichtungen mit niedergelassenen Therapeuten ist möglich und in vielen Tageseinrichtungen selbstverständlich.". Auf diese Weise entstehe ein attraktives Angebot, das von vielen Familien gern genutzt werde.
"Der Vorteil der gemeinsamen Erziehung liegt auf der Hand: Kinder lernen im wohnortnahen Kindergarten Spielkameraden aus der Nachbarschaft kennen. Außerdem kommen die Familien miteinander in Kontakt. Viele solcher Tageseinrichtungen, die Kinder mit und ohne Behinderung betreuen, arbeiten mit jahrelanger positiver Erfahrung. Deshalb wird die gemeinsame Erziehung auch seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert", betont Meyer.
Werden behinderte Kinder mit nicht-behinderten Kindern gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut, finanziert der LWL die zusätzlichen Kosten für heilpädagogische Maßnahmen. Meyer empfiehlt den Eltern, sich schon jetzt nach einem Kindergartenplatz umzusehen und das Kind anzumelden. ¿Je früher die Anmeldung erfolgt, desto passgenauer kann für das behinderte Kind ein Platz gefunden werden¿, betont er. Eine frühzeitige Anmeldung unterstützt auch die örtlichen Jugendämter die für die Schaffung eines bedarfsgerechten KiTa-Platzes vor Ort zuständig sind.
Die örtlichen Jugendämter können Auskunft darüber geben, in welchen Regeleinrichtungen Plätze zum neuen Kindergartenjahr frei sind. Das gilt auch für Plätze in speziellen, heilpädagogischen Einrichtungen. Für diese Einrichtungen ist eine möglichst frühe Anmeldung besonders wichtig, da die begrenzten Plätze den Kindern mit besonderem Förderbedarf vorbehalten sind. Die Jugendämter in Westfalen-Lippe kennen die ortsnahen Angebote und sind daher wichtige Ansprechpartner für Eltern.
Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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