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Presse-Infos | Der LWL
Mitteilung vom 10.11.11
Achtung Redaktionen: Freigabe am 10.11.2011 um 10 Uhr
Rede von Frau Gertrud Welper, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der LWL-Gleichstellungsstelle am 10.11.2011 um 10.00Uhr im Plenarsaal des Landeshauses
Es gilt das gesprochene Wort
Grußwort von Gertrud Welper, 2. stellv. Vorsitzende der Landschaftsversammlung im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der LWL-Gleichstellungsstelle am 10.11.2011, um 10.00 Uhr, im Plenarsaal des Landeshauses
Sehr geehrte Frau Härtel,
sehr geehrter Herr Dr. Kirsch,
sehr geehrte Frau Junker,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Landschaftsversammlung,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
verehrte Gäste,
herzlich Willkommen im Landeshaus.
Als 2. stellvertretende Vorsitzende der Landschaftsversammlung begrüße ich Sie im Namen des LWL herzlich zum 25-jährigen Jubiläum unserer LWL-Gleichstellungsstelle.
¿Männer und Frauen sind gleichberechtigt¿ heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dieses verfassungsrechtliche Gebot vom 23. Mai 1949 erscheint uns heutzutage, 62 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, als selbstverständlich. Doch es war ein langer und schwieriger Weg, bis das Grundrecht auf Gleichberechtigung im Alltag umgesetzt wurde.
Ein wesentlicher Schritt, meine Damen und Herren, vollzog sich im Jahre 1957 mit der Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes. Vor allem Regelungen des Familienrechts wurden durch dieses Gesetz neu geordnet, da sie nicht mehr im Einklang mit dem Grundgesetz standen. So wurden z.B. das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten sowie das Recht, ein Arbeitsverhältnis der Ehefrau fristlos zu kündigen, ersatzlos gestrichen.
Trotz der neuen rechtlichen Verankerung der Gleichberechtigung nahm die gesellschaftliche Entwicklung einen anderen Verlauf. Das Frauenbild der 1950er war geprägt von der Mutter als fleißige und aufopferungsvolle Hausfrau, die ihre Kinder versorgt.
Auch im folgenden Jahrzehnt änderte sich dies zunächst nur unwesentlich. Allmählich gingen zwar immer mehr Frauen bis zur Geburt ihres ersten Kinds einer Arbeit nach. Ein Leben als berufstätige Frau galt aber noch längst nicht als ¿normal¿.
Erst im Zuge der 1968er-Bewegung bildete sich eine neue Frauenbewegung, die auf die Straße ging, um gegen die Diskriminierung von Frauen zu kämpfen. Sie trat für ein verstärktes Selbstbewusstsein des weiblichen Geschlechts ein und warb für mehr Selbstbestimmungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Frauen in Politik, Kultur und Wirtschaft. Frauenzeitschriften wie z.B. die ¿Emma¿ wurden gegründet, um sich für die Rechte der Frau und gegen bestimmte Rollenklischees einzusetzen.
Zu wichtigen Reformen im Ehe- und Familienrecht kam es in Deutschland aber erst im Jahre 1977. Die sogenannte Hausfrauenehe wurde durch das Partnerschaftsprinzip ersetzt. Nach altem Eherecht waren der Mann zum finanziellen Unterhalt der Familie und die Frau zur Haushaltsführung verpflichtet. Berufstätig durfte die Frau nur dann sein, wenn sie dabei ihre familiären Verpflichtungen nicht vernachlässigte.
Durch die gesetzliche Neuregelung wurde die Aufgabenteilung den Eheleuten nun selbst überlassen, wobei die Haushaltsführung gegenüber dem finanziellen Familienunterhalt als gleichwertig galt.
Zur Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf wurde zudem im Jahre 1979 das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs verabschiedet. Zusätzlich zu den bisherigen Schutzfristen vor und nach der Geburt erhielten berufstätige Mütter nun einen Anspruch auf 4 Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub. Ein Kündigungsverbot sicherte ihren Arbeitsplatz.
Das Beschäftigungsförderungsgesetz aus dem Jahre 1985 erleichterte Frauen den Zugang zu Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, wenn sie wegen der Erziehung ihrer Kinder mit dem Arbeiten aussetzen mussten. Zudem wurde die oftmals von Frauen ausgeübte Teilzeitarbeit rechtlich der Vollzeitarbeit gleichgestellt.
Meine Damen und Herren,
ich zitiere: ¿Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.¿
Wusste Sie, dass dieser Passus erst im Jahr 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, um das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 stärker hervorzuheben?
Das 2. Gleichberechtigungsgesetz, die Einführung von Gender Mainstreaming, die Verabschiedung der Landesgleichstellungsgesetze oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, ich könnte noch weitere wichtige Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung aufzählen. Dies würde aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Männer und Frauen auch heute längst noch nicht überall gleichgestellt sind.
Gerade in der Arbeitswelt herrschen nach wie vor viele Ungleichheiten. In einigen Berufen erhalten Frauen immer noch weniger Lohn für die gleiche Arbeit als ihre männlichen Kollegen. Oft haben Frauen schon deshalb schlechtere Chancen auf einen Arbeitsplatz, weil sie Kinder bekommen könnten und damit beruflich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Zum Glück ist dies beim LWL nicht der Fall. Die Arbeit wird unabhängig vom Geschlecht bezahlt. Durch Angebote wie Teilzeit- oder Telearbeit und nicht zuletzt durch die betriebseigene Kindertagesstätte fördert der LWL die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ich denke, man kann daher sagen, der Weg zur Gleichstellung ist beim LWL bereitet. Dazu beizutragen, dass dieser Weg auch konsequent weiterbeschritten wird, ist Aufgabe der LWL-Gleichstellungsstelle unter Begleitung der Gleichstellungskommission. Ich bin mir sicher, dass Frau Härtel, Frau Junker und Herr Dr. Kirsch dazu gleich noch einiges ausführen werden.
Verehrte Gäste,
ich wünsche Ihnen nun noch viel Vergnügen beim heutigen Festakt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
Das Presseforum des Landschaftsverbandes im Internet: https://www.lwl.org/pressemitteilungen