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Presse-Infos | Kultur

Mitteilung vom 28.04.11

Mittelalterliches ¿Verbotsschild¿ entdeckt
LWL zeichnet Burg Dringenberg als Denkmal des Monats aus

Bad Driburg-Dringenberg (lwl). Das wohl ältestes ¿Verbotsschild¿ Westfalens haben Denkmalpfleger des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) jetzt auf der Burg Dringenberg im Bad Driburger Ortsteil Dringenberg (Kreis Höxter) entdeckt. Im Torhaus der Burg wurde eine äußerst seltene in den Putz geritzte Inschrift aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts identifiziert. Deshalb zeichneten die LWL-Denkmalpfleger jetzt die Burg als Denkmal des Monats April aus.

Die auf Brusthöhe auf einer Länge von 1,45 Metern eingeritzte Inschrift am Kellerabgang ist nur fragmentarisch erhalten. Doch reicht das Lesbare aus, um den Zweck der Inschrift zu erkennen: ¿hie sal nymant yn gan he en wolle uns... es...¿ (Hier soll niemand hineingehen, er wolle uns nicht .../es sei denn, er wolle uns¿) ¿Die Inschrift ist eine eindeutige Beschränkung des Zugangs, also eine Art frühes Verbotsschild. Warum der Zugang zum Keller verboten war, wissen wir nicht¿, so LWL-Denkmalpfleger Dr. Christoph Heuter. Möglicherweise führte die Treppen in den Weinkeller, den man vor Unbefugten schützen wollte. Oder im Keller sei Bier gebraut worden. ¿Das würde auch die Rinnsteine erklären, die durch den Kellerraum zu einem Durchstich in der Außenwand führten¿, vermutet LWL-Bauforscher Dr. Fred Kaspar.

Hintergrund
Vor Ort war die Inschrift nicht zu entziffern. Deshalb übertrugen Restauratoren sie zunächst auf Transparentfolie. So konnten sie zwischen Ritzungen der Inschrift und zufälligen Oberflächenschäden unterscheiden. Außerdem fotografierten die Restauratoren die Inschrift unter Streiflicht und erhielten so konturenscharfe Bilder. Mit diesem Material gelang es Dr. Helga Giersiepen, Inschriften-Expertin an der Universität Bonn, die Inschrift zu entziffern und als gotische Kleinbuchstaben, sogenannte Minuskel, zeitlich in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts einzuordnen.
Die Wandputze der früheren bischöflichen Burg Dringenberg haben schon 1996 große Aufmerksamkeit auf sich gezogen: Damals wurde am Südflügel eine Putzfläche entdeckt, die neben diagonalen Streifen sowie Darstellungen einer Schlange und der lippischen Rose auch eine Inschrift mit Datierung aus dem Jahr 1551 zeigt.

Heute ist die Burg mit dem Heimatmuseum, durch viele Vereinsaktivitäten und als Ort für Trauungen in der ehemaligen Burgkapelle in das Leben des kleinen Ortes eingebunden. ¿Die Stadt Bad Driburg als Eigentümerin pflegt die Burg sorgsam. Vielleicht gelingt es ja einem der geschichtsbegeisterten, in 36 Vereinen engagierten Dringenbergern doch noch, die ehemalige Nutzung des Kellers in den Akten zu erkunden und so die Bedeutung des mittelalterlichen ¿Verbotsschildes` zu entschlüsseln¿, so Heuter.

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
Das Torhaus der Burg Dringenberg, in der jetzt das mittelalterliche ¿Verbotsschild¿ entdeckt wurde.
Foto: LWL


Foto zur Mitteilung
Die Restauratoren fotografierten die Inschrift unter Streiflicht, um konturenscharfe Bilder zu erhalten.
Foto: LWL


Foto zur Mitteilung
Diese Konturenzeichnung der Inschrift half, zwischen zur Schrift gehörenden Ritzungen und zufälligen Oberflächenschäden zu unterscheiden.
Foto: LWL



Die gezeigten Fotos stehen im Presseforum des Landschaftsverbandes zum Download bereit.



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