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Presse-Infos | Kultur

Mitteilung vom 22.07.10

Bonbons wurden nicht nur zu Karneval geworfen
LWL-Volkskundler erforschen Hochzeitsbräuche wie die ¿Wegsperren¿

Westfalen (lwl). Hochzeit Anno 1950 in Westfalen: Mit einem stimmungsvollen ¿Großer Gott wir loben dich¿ und festlicher Orgelmusik verlässt das junge Brautpaar die Kirche. Doch weit kommt es nicht: Schon am Ausgang versperren Messdiener mit einem Seil den Weg. Der Bräutigam wirft ein paar Münzen in den Klingelbeutel und die Sperre wird fallengelassen. Der Brauch des ¿Wegsperrens¿ ¿ in Westfalen und Niedersachsen auch ¿schatten¿ genannt ¿ gehörte vor einem halben Jahrhundert von Norddeutschland bis nach Österreich und die Schweiz noch als selbstverständliches Element zu einer Hochzeit.

Doch Wegsperren in Form von Seilen, Bändern, Ketten, Stangen oder einer Menschenkette konnten den Frischvermählten nicht nur am Kirchenausgang begegnen: Schon beim Gang oder der Fahrt zur Kirche sowie nach der Trauung auf dem Weg zum Festlokal bzw. dem Elternhaus des Bräutigams konnten die Kinder des Dorfes, aber auch Nachbarn, Jugendliche oder Junggesellen das Brautpaar durch eine Wegsperre aufhalten. Je nachdem, wer den Brautzug am Weiterkommen hinderte, musste sich das Brautpaar auf unterschiedliche Arten des ¿Wegezolls¿ einstellen. An die Erwachsenen verteilte der Bräutigam meist Schnaps oder andere hochprozentige Alkoholika, während für die Kinder Süßigkeiten oder auch Geldmünzen geworfen wurden.

Wie aus dem Archiv für Westfälische Volkskunde der Volkskundlichen Kommission beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hervorgeht, war der Brauch in Westfalen häufig von dem Sprüchlein ¿Hier ist ein Tor, kein Schlüssel davor. Habt ihr den Schlüssel mitgebracht, so wird das Tor gleich aufgemacht¿ begleitet. Im Kreis Siegen lautete der Spruch auch ¿Wann de Kiie [=Kette] falln sall, da bewiis, wat d¿r din Brut wert es!¿

Auch heute ist in einigen Dörfern das ¿Schatten¿ noch üblich. Über die Bedeutung und die Herkunft ist den meisten Beteiligten allerdings wenig bekannt. ¿Aus volkskundlicher Sicht gibt es dazu verschiedene Theorien. Kamen Braut und Bräutigam aus verschiedenen Dörfern, fand die Wegsperre häufig an den jeweiligen Dorfgrenzen statt. Hier ist der Punkt, an dem meist die Braut Abschied von der alten Heimat nehmen muss und in die neue Welt des anderen Dorfes eintritt¿, erklärt LWL-Volkskundlerin Christiane Cantauw. ¿Die Wegsperre gerade an räumlich prägnanten Übergangsstellen symbolisiert also gleichzeitig Austritt und Eintritt, Abschied und Aufnahme, Lösung und neue Bindung.¿ Betrachtet man den Brauch als Sperrbrauch, bei dem Hindernisse vom Brautpaar aus dem Weg geräumt werden müssen, ist er etwa vergleichbar mit dem Baumstammsägen als Symbol für die gemeinsame Bewältigung von Problemen. Darüber hinaus wird dem Brautaufhalten noch eine weitere Bedeutung zugeschrieben: Die ärmeren Bevölkerungsschichten konnten früher so mit ein paar Gro-schen unterstützt werden und die Brautleute wurden dadurch zum Spenden und Nachdenken über die Probleme anderer angeregt.

Fast 200 Berichte zum Thema ¿Verlobung und Hochzeit um 1900¿ hat die Volkskundliche Kommission für Westfalen in den 1950er Jahren zusammengetragen. Leser erfahren hier angefangen von der Brautwerbung und Verlobung über den Polterabend und die kirchliche Trauung bis hin zur Hochzeitsfeier viele interessante Details über den Ablauf dörflicher Hochzeiten in Westfalen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt konnten die Berichte nun digitalisiert werden, und stehen demnächst im Internet unter der Adresse ¿http://www.volkskundliche-kommission.lwl.org¿ online zur Verfügung.

Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



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Foto zur Mitteilung
Wegsperre 1953 in Münster-Nienberge: Kinder halten einen Braut¬zug mit einem gespannten Seil auf. Erst nach Gabe eines ¿Wegezolls¿ in Form von Kleingeld und Süßigkeiten lassen sie die Hochzeitsgesellschaft passieren.
Foto: LWL/Adolf Risse


Foto zur Mitteilung
Wenn die Nachbarn den Weg des Hochzeitszuges versperrten, musste der Bräutigam ein Trinkgeld locker machen oder einen klaren Schnaps ausgeben, wie hier 1953 in Münster-Nienberge.
Foto: Adolf Risse, LWL



Die gezeigten Fotos stehen im Presseforum des Landschaftsverbandes zum Download bereit.



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