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Presse-Infos | Soziales

Mitteilung vom 12.05.10

Jahresstatistik 2009:
27.000 Menschen erhielten vom LWL Blinden- und Gehörlosengeld

Achtung Redaktionen:
In der Anlage ¿ im Internet unter http://www.lwl.org (¿Presse¿,¿Presse-Infos¿) zu finden, können die Zahlen aufgeschlüsselt nach Kreise und kreisfreie Städte, eingesehen werden.


Westfalen (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im vergangenen Jahr Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von 83 Millionen Euro ausgezahlt. Davon profitierten 16.300 blinde, 5.400 sehbehinderte und 5.300 gehörlose Menschen in Westfalen.
Einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich (Kinder und Jugendliche knapp 300, Erwachsene knapp 600 Euro) haben nicht nur blinde Frauen und Männer, sondern auch hochrangig sehbehinderte und gehörlose Menschen. Wer weniger als fünf Prozent Sehschärfe besitzt, gilt nach dem Gesetz als blind oder hochgradig sehbehindert, erläuterte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld erfüllt, wer vor dem 18. Lebensjahr gehörlos wurde.

Hintergrund:
¿Für Menschen, die ihr Augenlicht verlieren, ist es schwieriger den Alltag zu bewältigen und sich an ein Leben in Dunkelheit zu gewöhnen¿, sagte Münning. ¿Aber auch Menschen, die von Geburt an blind sind, benötigen Unterstützung.¿ Sowohl Blinde und sehbehinderte als auch gehörlose Menschen haben erhebliche Mehrkosten. Die Krankenkassen bezahlen zwar Hilfsmittel wie Vorlesegeräte oder Taststock, übernehmen aber beispielsweise nicht die Kosten für eine Hilfskraft im Haushalt oder eine Begleit-person im täglichen Leben. Für Gehörlose entstehen zum Beispiel Mehrkosten im Bereich Telekommunikation: Viele von ihnen nutzen etwa über spezielle Telefone SMS-Dienste. Aber auch Kosten für Gebärdendolmetscher können mit der monatlich gezahlten Pauschale ausgeglichen werden.

Blindengeld
Das Blindengeld erhalten Betroffene (weniger als zwei Prozent Sehschärfe) unabhängig von Ein-kommen und Vermögen. Kinder und Jugendliche bekommen monatlich 297,82 Euro, Menschen unter 60 Jahren erhalten 594,63 Euro, Ältere können 473 Euro beanspruchen.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Ab dem 17. Lebensjahr erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen (weniger als fünf Prozent Sehschärfe) eine Pauschale von 77 Euro pro Monat.

Gehörlosenhilfe
Gehörlos sind Personen, die von Geburt taub sind oder die bereits vor ihrem 18. Lebensjahr an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit leiden. Sie können zum Ausgleich eine monatliche Pauschale von ebenfalls 77 Euro in Anspruch nehmen.

Leistungen gibt es auf Antrag bei der LWL-Behindertenhilfe. Informationen unter 0251 591-4734 oder per Mail: ullrich.muehlenbaeumer@lwl.org.

Antragsformulare stehen auf der Internetseite des LWL (www.lwl.org) zur Verfügung.



Pressekontakt:
Verena Rösler, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org


Anlagen:
Anlage 1: Anhang.pdf



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 21.000 Beschäftigten für die 8,4 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.





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