LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitteilung vom 05.05.14
Presse-Infos | Der LWL
LWL lehnt Sonderrechte für RVR ab
Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnt den Gesetzentwurf zur ¿Stärkung des Regionalverbandes Ruhr¿ (RVR) ab. Träte das Gesetz in Kraft, würden neue Sonderrechte dem RVR eine deutlich herausgehobene Stellung verleihen, so die Kommunalpolitiker im LWL-Landschaftsausschuss am Montag (5.5.) in Münster. ¿Die geplante einseitige Besserstellung und Bevorzugung des RVR ist nicht akzeptabel¿, heißt es in der einstimmig beschlossenen Stellungnahme.
Insbesondere seien die beabsichtigte weitere Aufstockung der RVR-Verbandsversammlung auf 91 Mitglieder und die für 2020 geplante direkte Wahl der Mitglieder des RVR im Vergleich zu den anderen Höheren Kommunalverbänden ¿sachlich nicht begründbar¿. Die RVR-Verbandsversammlung wäre mit Blick auf die sehr überschaubaren Zuständigkeiten des RVR ¿völlig überbesetzt¿.
Den RVR ¿zu einer starken regionalen Klammer für die Metropole Ruhr auszubauen¿ sieht der LWL kritisch. Diese Klammerfunktion übernähmen die Landschaftsverbände mit großem Erfolg seit über 60 Jahren sowohl im Rheinland als auch in Westfalen-Lippe. Mit seinem breiten und gesellschaftlich umfassenden Aufgabenspektrum in den Bereichen Soziales, Psychiatrie, Jugend, Schule und Kultur verstehe sich der LWL als Klammer für den gesamten Landesteil Westfalen-Lippe. Das habe auch die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zum 60-jährigen Jubiläum der beiden Landschaftsverbände im Oktober 2013 unterstrichen, als sie von der ¿Notwendigkeit einer starken Stimme für die Region¿ sprach (Kraft: ¿Denn es ist Ihr Rheinland, es ist Ihr Westfalen-Lippe, das die Menschen ganz wesentlich als Heimat empfinden.¿).
Falls der Gesetzentwurf in dieser Form beibehalten werde, seien auch wesentliche Änderungen bei den Landschaftsverbänden wichtig:
Sollte die Verbandsversammlung des RVR zukünftig direkt gewählt werden, dann müsse der Gesetzgeber auch die Direktwahl der Landschaftsversammlungen einführen. Die Begründung im neuen RVR-Gesetz für die Einführung einer Direktwahl gelte noch weit stärker für die Landschaftsverbände und die Landschaftsversammlungen.
Solle der RVR zukünftig die Möglichkeit erhalten, kommunale Aufgaben, die keine spezifisch regionale Bedeutung haben, für seine Mitgliedskörperschaften zu übernehmen, dann müsse man auch den Mitgliedskörperschaften der Landschaftsverbände die Möglichkeit einräumen, freiwillig Aufgaben an die Landschaftsverbände zu übertragen. Die beiden Landschaftsverbände verfügten über bewährte Strukturen sowie hoch spezialisiertes Fachpersonal und Erfahrung in der überregionalen Wahrnehmung von Aufgaben. Diese Stärken könnten die Landschaftsverbände zum finanziellen Vorteil der Gemeinden, Städte und Kreise in die interkommunale Gemeinschaftsarbeit einbringen.
Wenn zu den Pflichtaufgaben des RVR zukünftig ¿Öffentlichkeitsarbeit für das Verbandsgebiet¿ gehören solle, dann müsse das auch zur Pflichtaufgabe bei den Landschaftsverbänden werden. Denn die Aufgabe der Kulturpflege der Landschaftsverbände sei ohne begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht denkbar. Ebenso gehe mit dem Thema Inklusion, deren Umsetzung eine Generationenaufgabe und gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstelle, ein stetig wachsendes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einher.
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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