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<BODY style="MARGIN: 4px 4px 1px; FONT: 10pt Tahoma">
<DIV>Werte Leserinnen und Leser, </DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>bekanntermaßen wurde in den Bundestag ein Gesetzesvorschlag zur Reform des Vormundschaftsrechts eingebracht (BT Drucksache 17/3617), den sie unter dem u.a. Link mit weiteren Materialien einsehen können.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Nach der 1.Lesung im Bundestag wird die Sache nun im federführenden Rechtsausschuss beraten. Dieser wird nach dem Stand der Planungen den Gesetztentwurf vor der Sommerpause in die 2. und 3. Lesung in den Bundestag einbringen (ggf. mit Veränderungen).</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Morgen (am 23.02.2011) findet zu dem Gesetzentwurf in Berlin um 14.00 Uhr im Paul-Löbe Haus eine Sachverständigenanhörung statt. Diese öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses wird nicht live im Internet übertragen. Unter dem Link: </DIV>
<DIV><BR><A href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/06_Vormundschaftsrecht/index.html">http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/06_Vormundschaftsrecht/index.html</A> <BR>finden Sie hierzu jedoch die ausführlichen Stellungnahmen der geladenen <BR>Sachverständigen. Sobald das Wortprotokoll hierzu fertiggestellt ist, <BR>können Sie dieses ebenfalls unter dem o. a. Link einsehen.</DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV>Sie werden über den weiteren Fortgang des auch für die Jugendhilfe wichtigen Gesetzgebungsverfahrens informiert. <BR><BR>Mit freundlichen Grüßen<BR>Ihr </DIV>
<DIV>Alfred Oehlmann-Austermann</DIV>
<DIV>LWL-Landesjugendamt </DIV>
<DIV>Westfalen/Münster <BR></DIV><BR>
<div>
<b><font size="1" face="Arial">Der LWL im Überblick:
</font></b><font size="1" face="Arial"><br>Der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 13.000
Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL
betreibt 35 Förderschulen, 20 Krankenhäuser, 17 Museen und ist einer der
größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt
damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe,
in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit
wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in
Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren
den Landschaftsverband, den ein Parlament mit 101 Mitgliedern aus den
Kommunen kontrolliert.</font>
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