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<BODY style="MARGIN: 4px 4px 1px; FONT: 10pt Tahoma" bgColor=#00ffff><SPAN style="FONT-WEIGHT: normal; FONT-SIZE: 10pt; COLOR: #000000; LINE-HEIGHT: normal; FONT-STYLE: normal; FONT-VARIANT: normal"><FONT face=Arial size=3>Werte Leserinnen und Leser, <BR><BR>die sogenannte Anordnung über Mitteilung in Strafsachen ist neu gefasst worden. Die neue Fassung wurde nunmehr im Justizministerialblatt verkündet. Die Mistra regelt im Prinzip, was Staatsanwälte und Strafgerichte wem wann mitteilen sollen und dürfen (im Zusammenhang mit Ermittlungen- oder abgeschlossenen Strafverfahren). Der Mistra ist eine "Gliederung" vorangestellt, an der man sich orientieren kann.<BR><BR>Ich füge ferner noch einen Vermerk aus dem Jahr 2006 bei, der in die Systematik der Mistra einführt. Achtung: Die dort genannten Ziffern der Mistra können sich mit der Neufassung geändert haben. Der Vermerk stammt aus dem Jahr 2006. <BR><BR>Die dort gezogene Schlussfolgerung, dass trotz Mistra in der Jugendhilfe nach wie vor nicht auf die Anforderungen von Führungszeugnissen ( § 72 a SGB VIII !) verzichtet werden kann, ist allerdings nach wie vor aktuell. Diesbezüglich zitiere ich abschließend aus einem Rundschreiben des Deutsche Landkreistages Nr. 121/2008, das ebenfalls als Wortlaut - Abschrift beigefügt ist. <BR><BR>Mit freundlichen Grüßen <BR>Ihr<BR>Alfred Oehlmann<BR>LWL-Landesjugendamt<BR>Westfalen/Münster<BR><BR><BR><BR>Rundschreiben 121/2008 Deutscher Landkreistag<BR></FONT></SPAN><SPAN style="FONT-WEIGHT: normal; FONT-SIZE: 10pt; COLOR: #000000; LINE-HEIGHT: normal; FONT-STYLE: italic; FONT-VARIANT: normal"><FONT face=Arial size=3>"Mit dem Bezugsrundschreiben hatten wir die Landesverbände um eine<BR>Einschätzung der bisherigen Erfahrungen mit jugendhilferelevanten<BR>Mitteilungen in Strafsachen gebeten, um ggf. Initiativen zu ergreifen, das<BR>Verfahren nach § 72 a mit der regelmäßigen Vorlage von Führungszeugnissen<BR>möglicherweise zu ersetzen. Die daraufhin eingegangenen Rückmeldungen aus<BR>Landesverbänden wie auch aus zahlreichen Landkreisen lassen sich weit<BR>überwiegend wie folgt zusammenfassen:<BR><BR>1. Es gibt sehr wenige Mitteilungen in Strafsachen an Jugendämter.<BR>2. Eine Verbesserung des Kinderschutzes wird durch eine Erweiterung der<BR>Mitteilungen in Strafsachen auch auf Mitarbeiter freier Träger und die<BR>entsprechenden Mitteilungen seitens der Staatsanwaltschaften gesehen.<BR>3. Bei erstmaliger Einstellung eines Mitarbeiters in entsprechende<BR>Arbeitsbereiche der Jugendämter selbst oder eines freien Jugendhilfeträgers<BR>kann auf eine Vorlage des Führungszeugnisses weiterhin nicht verzichtet<BR>werden, da entsprechende Mitteilungen aufgrund von Strafsachen für die<BR>Vergangenheit nicht erreicht werden können.<BR>Die Hauptgeschäftsstelle beabsichtigt, mit dieser Zielrichtung noch einmal<BR>an die beiden zuständigen Bundesressorts (BMFSFJ und BMJ) heranzutreten.<BR>Einstweilen bitten wir um Kenntnisnahme und bedanken uns für die intensive<BR>Unterstützung der Umfrage durch die Landesverbände.<BR>In Vertretung <BR>Freese " </FONT></SPAN><SPAN style="FONT-WEIGHT: normal; FONT-SIZE: 10pt; COLOR: #000000; LINE-HEIGHT: normal; FONT-STYLE: normal; FONT-VARIANT: normal"><FONT face=Arial size=3> <BR> <BR><BR><BR><BR><BR><BR><BR><BR><BR></FONT></SPAN></BODY></HTML>