MASSREGELVOLLZUG IN WESTFALEN-LIPPELEITBILD
Leitbild der Abteilung Maßregelvollzug und der Betriebsleitungen für den Maßregelvollzug in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Maßregelvollzug
für die Gesellschaft
Der gesetzliche Auftrag des Maßregelvollzuges der Besserung und Sicherung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor psychisch kranken und suchtkranken Tätern, von denen die Gefahr erneuter schwerer Straftaten ausgeht. Die differenzierte am jeweiligen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientierte Diagnostik, Therapie und Gefährlichkeitsprognose bilden die Grundlage für die erfolgreiche gesellschaftliche Eingliederung und ein straffreies Leben dieser Menschen. Ist keine Behandlung möglich, so verbleibt der Auftrag der zuverlässigen Sicherung. Der Maßregelvollzug bietet die besten Voraussetzungen dafür, daß die Entstehungsbedingungen gefährlichen Verhaltens zuverlässig aufgeklärt und daraus wirksame Vorbeugungsmaßnahmen abgeleitet werden können.

Der klar normierte Auftrag des Gesetzgebers, Sicherheit vor allem durch Therapie zu erreichen, ist nur mit Unterstützung der Gesellschaft und nicht gegen die Gesellschaft möglich. Maßregelvollzug ist aber angstbesetzt. Wir nehmen die Angst der Bürger/innen ernst. Wir bekämpfen sie nicht oder wir versuchen nicht, sie wegzudiskutieren, sondern wir sehen uns in einer besonderen Verpflichtung, offen und verläßlich über Möglichkeiten und Grenzen unserer Arbeit zu informieren, auf die Bürger/innen zuzugehen und Voraussetzungen für einen vertrauensbildenden Dialog zu schaffen. Dazu gehört, daß die kranken Täter mit ihren Persönlichkeiten und Biographien für die Bürger/innen als Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind, erfahrbar werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit muß Teil eines Ganzen sein, d.h. sie ist in ein Akzeptanzprogramm zu integrieren, mit dem nachvollzogen werden kann, daß notwendige Verbesserungen z.B. beim Opferschutz, im Gutachtenwesen, bei den standortspezifischen, personellen und räumlichen Rahmenbedingungen des Maßregelvollzuges durch gemeinsame Anstrengungen der Verantwortlichen Schritt für Schritt erreichbar werden.

Mit der Justiz und der Polizei arbeiten wir verläßlich und vertrauensvoll zusammen.

Qualitätsmanagement
als Führungsaufgabe
In unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den uns anvertrauten psychisch kranken und suchtkranken Tätern sowie den Mitarbeiter/innen sehen wir uns zur kontinuierlichen Überprüfung unserer Vollzugspraxis durch interne und externe Qualitätskontrolle verpflichtet.

Kommunikation und Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter/innen bieten Orientierung für den sozio- und milieutherapeutischen Lernprozeß der Patienten. Durch Personalentwicklung und ein ausreichendes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten einschl. interner und externer Supervision stellen wir uns den hohen Anforderungen des Maßregelvollzuges.

Unsere Führungsentscheidungen machen wir für die Mitarbeiter/innen transparent und damit nachvollziehbar. Unsere Behandlungs- und Wiedereingliederungspraxis entwickeln wir kontinuierlich weiter und passen sie dem aktuellen Wissens- und Erfahrungsstand an, indem wir einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Maßregelvollzugskliniken, Lehr- und Forschungseinrichtungen pflegen, die Ergebnisse offenlegen und zur Diskussion stellen.

Mit den uns zur Verfügung gestelten finanziellen Ressourcen gehen wir sparsam und wirtschaftlich um. Für notwendige Verbesserungen treten wir gemeinsam ein.