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Frühförderung in Westfalen-Lippe

Der LWL ist für Leistungen der Frühförderung in Westfalen-Lippe zuständig.

Der Landschaftsverband trägt die Kosten (außer Krankenkassenleistungen) und plant gemeinsam mit den Eltern die Hilfen für die Kinder in Westfalen-Lippe.

Das Ziel: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können - und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform.

Frühförderung in Westfalen-Lippe – einfach erklärt!

Was ist Frühförderung?

Angebote der Frühförderung.

Der Weg zur Frühförderung.

Was ist Frühförderung?

Frühförderung ist ein wohnortnahes Förderangebot für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind.

Sie kann Kindern helfen, wenn sie in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung brauchen. Auf Frühförderung gibt es einen gesetzlichen Anspruch, damit Kinder von der Geburt bis zur Einschulung unterstützt werden können.

Frühförderung ist eine Maßnahme mit ganzheitlichem Ansatz. Das heißt: je nach Bedarf des Kindes wirken heilpädagogische und, falls erforderlich, darauf abgestimmte therapeutische Maßnahmen zusammen. Das kindliche Spiel ist dabei immer der Ansatzpunkt für die Förderung.

Darüber hinaus arbeitet Frühförderung familienorientiert. Das Kind und auch die Familie können lernen, in ihrem Alltag gut mit der Behinderung umzugehen. Das nahe Umfeld des Kindes wird in die Förderung mit einbezogen.

Die Frühförderung trägt dazu bei, Schwierigkeiten des Kindes auszugleichen und bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen zu gewährleisten.

Ziel der Frühförderung ist immer, dem Kind ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Welche Formen der Frühförderung gibt es?

Frühförderung wird unterteilt in interdisziplinäre und heilpädagogische Frühförderung:

In der heilpädagogischen Frühförderung kommen ausschließlich pädagogische und heilpädagogische Methoden zum Einsatz. Autismusspezifische Förderung ist ebenfalls eine Form der heilpädagogischen Frühförderung.

Es gibt verschiedene Arten Kinder heilpädagogisch zu fördern. Die Auswahl erfolgt immer im Hinblick auf die individuellen Bedarfe des Kindes und seiner Familie. Ausgangspunkt der Förderung ist das kindliche Spiel. Das Kind wird etwa unterstützt leichter zu lernen, mit Gefühlen umzugehen, mehr zu sprechen, Spaß an Bewegung zu haben, in Gruppen zurecht zu kommen oder selbstbewusster zu werden. Hier kann auch Psychomotorik / Motopädie Anwendung finden.

 

Die interdisziplinäre Frühförderung ist Heilpädagogik und Therapie aus einer Hand. Diese Komplexleistung fördert über die (heil-)pädagogischen Methoden hinaus durch medizinisch-therapeutische Leistungen, zum Beispiel in den Bereichen Sprache und Bewegung.

  • Psychomotorik / Motopädie: Hier geht es um Bewegung, denn die motorische und psychische Entwicklung sind untrennbar miteinander verbunden. Durch gezielte Spiel- und Bewegungsangebote wird das Kind dazu angeregt sich mit vielfältigen Materialien, mit sich selbst und mit anderen Kindern auseinanderzusetzen. So wird das Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung, seinen Bewegungsmöglichkeiten und seinen sozialen Kompetenzen unterstützt werden. Neben Frühförderstellen gibt es weitere Einrichtungen, die sich auf diese Ansätze spezialisiert haben.
  • Physiotherapie (Krankengymnastik): Das Kind lernt, sich besser und sicher zu bewegen.
  • Ergotherapie (Handlungsfähigkeit im Alltag): In der Ergotherapie wird Kindern geholfen, die sich zu wenig bewegen, die Probleme mit der Wahrnehmung, dem Gleichgewichtssinn oder der Konzentrationsfähigkeit haben.
  • Logopädie (Sprachförderung): Hier üben und erweitern die Kinder ihre sprachlichen Fähigkeiten. Logopädie hilft, wenn das Kind nicht ohne weiteres Wörter oder einzelne Laute aussprechen, Sätze bilden oder fließend sprechen kann.

Wann ist Frühförderung sinnvoll?

Frühförderung richtet sich an Familien, deren Kinder aufgrund unterschiedlichster Ursachen in ihrer Entwicklung Unterstützung bedürfen.

Frühförderung kann notwendig sein, wenn das Kind etwa

  • eine angeborene Behinderung aufweist,
  • viel zu früh oder mit Komplikationen zur Welt gekommen ist
  • sprachlich oder in den Bewegungen nicht altersgerecht entwickelt zu sein scheint,
  • Schwierigkeiten in Gruppen oder im Spiel mit Gleichaltrigen hat,
  • Lern- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten zeigt,
  • über eine geringe Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit verfügt.

Wo findet Frühförderung statt?

Meistens findet die Frühförderung in Frühförderstellen statt. Das sind spezialisierte Einrichtungen oder Praxen, in denen es qualifizierte Mitarbeitende gibt und Räume mit den entsprechenden Materialien, etwa Spielzeug, Bücher oder medizinische Hilfsmittel. Die Förderung und Beratung kann auch als mobile Frühförderung bei der Familie Zuhause erfolgen. Manchmal wird die Frühförderung auch in der Kindertageseinrichtung oder im Rahmen der Kindertagespflege (beispielsweise bei der Tagesmutter) durchgeführt. Unabhängig vom Förderort ist es immer wichtig, dass Sie als Eltern an der Förderung mitwirken.

Wie erhält mein Kind Frühförderung?

Leistungen der Frühförderung sind unkompliziert zu beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL beraten und unterstützen Sie dabei gerne. Sie können sich auch in einer Frühförderstelle oder bei anderen Stellen (beispielsweise bei einer "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle") informieren.

In drei Schritten zur Frühförderung:

  • Um Frühförderung zu erhalten, ist ein Arztbesuch erforderlich. Der Kinderarzt oder die -ärztin verordnet eine Eingangsdiagnostik für die interdisziplinäre Frühförderung oder stellt eine ärztliche Bescheinigung für die heilpädagogische Frühförderung aus.
     
  • Dann kann (z. B. in der Frühförderstelle) eine standardisierte Diagnostik mit dem Kind durchgeführt werden, um zu erkennen, welche konkreten Hilfen für Ihr Kind in Frage kommen.
     
  • Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung gestellt werden. Gemeinsam führen wir mit Ihnen eine Bedarfsermittlung durch. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Frühförderung als geeignete Maßnahme festgestellt wird, erhalten Sie eine Zusage.

Wann hat mein Kind einen Anspruch auf Leistungen?

Ihr Kind hat einen Anspruch auf Frühförderung ab der Geburt bis zum Schuleintritt.

Allgemein gilt, dass neben dem

  • Vorliegen einer (drohenden) körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung
  • auch die Teilhabe Ihres Kindes in seinem Lebensumfeld beeinträchtigt sein muss,

um einen Anspruch auf die oben beschriebenen Unterstützungs- oder Förderangebote zu haben. Das meint, dass Ihr Kind sich z. B. in alltägliche Abläufe zu Hause oder in der Kindertageseinrichtung nur schwer einfindet, Kontakte zu Gleichaltrigen erschwert sind oder die Teilhabe an Freizeitaktivitäten, etwa dem Sportverein, kaum möglich ist.

Es kommt darauf an, wo Ihr Kind oder Sie gerne beteiligt wären (z. B. sportliche oder kreative Angebote, Kontakt zu anderen Familien, Spielmöglichkeiten etc.) und welche Faktoren diese Teilhabe momentan hemmen.

Was kostet die Frühförderung unseres Kindes?

Frühförderung sowie autismusspezifische Leistungen sind für die Eltern kostenlos, wenn der Kinderarzt die Behandlung verordnet.

Im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung werden medizinisch-therapeutische Leistungen erbracht, die von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Falls Ihr Kind privat versichert ist, informieren Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob die Kosten für die medizinisch-therapeutischen Leistungen der interdisziplinären Frühförderung vertraglicher Bestandteil Ihrer Versicherung sind.

Für heilpädagogische Leistungen übernimmt der Eingliederungshilfeträger – in Westfalen-Lippe der LWL – die Kosten.

Wen kann ich ansprechen?

Der LWL finanziert die Förderung von Kindern mit Behinderung und Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind. Damit sich die Kinder bestmöglich entwickeln können.

Wir beraten Sie zur Frühförderung vertraulich und kostenfrei. Rufen Sie uns gerne dazu an. Um die richtige Ansprechperson zu ermitteln, geben Sie in dem untenstehenden Suchfeld "Ihr Kontakt zu uns" Ihren Wohnort ein. Bei Bedarf können auch Vor-Ort-Termine stattfinden.

Wir beraten Sie zu Angeboten der Frühförderung und erklären Ihnen, wie Sie einen Antrag stellen können. Außerdem unterstützen wir Sie bei Bedarf beim Ausfüllen des Antrags.

Darüber hinaus benennen wir im Gespräch mit Ihnen gerne weitere Leistungsanbieter, Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote in Ihrer Nähe.

Landkarte

Karte der Frühförderstellen in Westfalen-Lippe

Content

Online-Antrag

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Sie können die Leistungen jetzt online beantragen − schnell, papierlos und rund um die Uhr.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Informationsmaterialien

Elternflyer: Frühförderung für Ihr Kind

Informationen für Eltern zur Frühförderung von der Geburt bis zur Einschulung in Westfalen-Lippe. Was ist Frühförderung? Wann ist sie sinnvoll? Und wie kann das Kind diese erhalten?

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Titelseite des Elternflyers Frühförderung für Ihr Kind