Neuauflage des Denkmalschutzgesetzes NRW

2023

WDR5-Beitrag: "Abrissreif? – Denkmalschutz im Klimawandel"

Eine umfassende Reform sollte die Denkmale in Nordrhein-Westfalen klimafreundlicher machen und ihre Pflege erleichtern. Im Streit um den Abriss des Herforder Stadttheaters wird deutlich: Es könnte stattdessen Bauwende und Denkmalschutz untergraben.

In der Sendung am 13.01.2023 spricht u.a. Landeskonservator Dr. Holger Mertens.

Zur SCALA-Sendung auf WDR 5

2022

Neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet

Das neue Denkmalschutzgesetz wurde am 6. April 2022 vom NRW-Landesparlament mit knapper Mehrheit verabschiedet und soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Bis zuletzt gab es aus der Fachwelt sowie von den Landschaftsverbänden deutliche Kritik an diesem Entwurf.

Zur Pressemitteilung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Zur Pressemitteilung des Westfälischen Heimatbundes e. V.

Zum WDR 5 Morgenecho-Interview

Zum WDR Lokalzeit Münsterland-Beitrag

Zum Westfalenspiegel-Beitrag

Schon jetzt negative Auswirkungen des neuen Denkmalschutzes

Trotz Kritik und Protesten aus der Fachwelt hat der Entwurf für das neue Denkmalschutzgesetz am 1. April den NRW-Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen passiert. Das neue Gesetz, das am 1. Juni in Kraft treten soll, hat nach Angaben der Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) schon jetzt negative Auswirkungen für die Denkmäler, weil die Zahl der Abbruch-Anträge für Denkmäler stark gestiegen sei. Ministerin Scharrenbach zeige sich entschlossen, das Gesetz am Mittwoch (6.4.) im Landtag beschließen zu lassen.
In Westfalen-Lippe hat sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht (15 statt 4 Vorhaben), so die LWL-Denkmalpfleger:innen. Dabei werde regelmäßig mit allgemeinen Hinweisen auf wirtschaftliche Fragen argumentiert. LWL-Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens: "Das Gesetz wirft seinen dunklen Schatten voraus. Schon jetzt zeigt sich, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Öffentlichkeit und teilweise auch auf der Eigentümerseite verstanden werden: Denkmäler sollen keinem Projekt mehr im Wege stehen. Schnelle Entscheidungen sollen her, wirtschaftliche und andere Aspekte sollen dabei Vorrang haben."

Zur Pressemitteilung des LWL

"Düsseldorfer Erklärung" des Denkmalschutz-Bündnisses NRW veröffentlicht

Zwei Tage vor der geplanten Abstimmung im Landtag über ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen am 6. April 2022 veröffentlicht das Denkmalschutz-Bündnis NRW die "Düsseldorfer Erklärung". Darin appelliert das von dreizehn Denkmalschutz-Initiativen getragene Bündnis, das bestehende Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode in breitem Konsens für die Zukunft weiterzuentwickeln.
Das Denkmalschutz-Bündnis NRW sieht sich in der Pflicht, mit diesem letzten Aufruf die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren. Der Sinn eines jeden neuen Gesetzes liegt in der Verbesserung einer bestehenden Situation, diesem Anspruch werde die Novelle nicht gerecht. 

Zur Pressemitteilung des WHB

Zur Pressemitteilung der DSD

"Düsseldorfer Erklärung" herunterladen

Podium: Warum die Wissenschaft gegen das neue Denkmalschutzgesetz NRW ist

Die Universität Münster hatte am 30. März 2022 zu einer Diskussion zur umstrittenen Neufassung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes eingeladen. Expertinnen und Experten aus kunst- und architekturgeschichtlichen Fächern von sechs nordrhein-westfälischen Hochschulen diskutierten mit Studierenden und weiteren Interessierten über mögliche Folgen der Novelle.

Zur Pressemitteilung

Einladung zum "Öffentlichen FORUM" am 18. März 2022

Zur Anhörung wurde nur eine begrenzte Zahl der Verbände und sonstigen Akteure in Sachen Denkmalschutz und Denkmalpflege eingeladen. Dennoch haben zahlreiche weitere Institutionen die Möglichkeit genutzt, ihre Stellungnahmen einzureichen. Das Denkmalschutz-Bündnis NRW lädt daher alle an der Zukunft des Denkmalschutzes in NRW Interessierte herzlich zu einer alternativen Anhörung ein: Öffentliches FORUM des Denkmal-Schutzbündnisses NRW zum neuen Denkmalschutz-Gesetz – „Hier kommen auch die zu Wort, die im Landtag nicht gehören werden!“ – 18. März 2022, 10.30–12.00 Uhr, Stadtmuseum Düsseldorf, Ibach-Saal Berger Allee 2, 40213 Düsseldorf.
Weitere Informationen und Einladung zum Forum

Stellungnahmen zum dritten Entwurf

Am 18. März 2022 tagt der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen NRW zur Neufassung. Zahlreiche Verbände und Institutionen haben die Möglichkeit genutzt und Stellungnahmen eingereicht.

Zu den Stellungnahmen
Zur LWL/LVR-Stellungnahme

Dritter Entwurf veröffentlicht

Die Landesregierung hat am 11.02.2022 einen neuen Entwurf zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz veröffentlicht, der am 01.06.2022 in Kraft treten soll. 
Zum neuen Entwurf

LWL und LVR üben Kritik am Denkmalschutzgesetz-Entwurf

Die Landschaftsverbände üben Kritik am Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen. Mit ihren Fachämtern der Denkmalpflege und der Bodendenkmalpflege haben die Landschaftsverbände Verbesserungsvorschläge eingereicht, die "unzureichend berücksichtigt" wurden, so LWL und LVR.
Zur Pressemitteilung
Zum Interview mit Landeskonservator Dr. Holger Mertens

Rheinischer Verein gegen die Novellierung vor den Landtagswahlen

Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz wendet sich gegen eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes vor den NRW-Landtagswahlen am 15.05.2022 und bekräftigt seine Mitarbeit im Denkmalschutz-Bündnis NRW. 
Zum Denkmalschutz-Bündnis NRW

2021

Online-Petition der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat die Petition "GEGEN DAS NEUE DENKMAL-NICHT-SCHUTZGESETZ IN NRW: DAMIT DENKMALSCHUTZ NICHT AUSGEHEBELT WIRD!" am 1. Dezember 2021 vor dem Düsseldorfer Landtag übergeben.
Zur Pressemitteilung der DSD
Weitere Infos unter www.denkmalschutz.de/petition

WDR 3 Podiumsdiskussion: Was bewirkt das neue Denkmalschutzgesetz?

Aufzeichnung einer Diskussion aus dem Kleinen Sendesaal des WDR am 13.04.2021. Michael Köhler diskutiert mit seinen Gästen:

  • Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld, Vorstand Kulturpolitische Gesellschaft
  • Dr. Holger Mertens, Landeskonservator für Westfalen-Lippe, Leiter der LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
  • Dr. Andrea Pufke, Landeskonservatorin für das Rheinland, Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
  • Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
  • Dr. Steffen Skudelny, Vorstand Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Stellungnahme des LWL zum neuen Entwurf

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat am 08.04.2021 eine umfangreiche Stellungnahme zum neuen Gesetzesentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW übersendet.

Entwurf für ein neues Denkmalrecht

Am 03.03.2021 wurde ein neuer Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Grundlage für eine zweite Verbändeanhörung ist. Der "Entwurf für ein neues Denkmalrecht" kann auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Die Verbände und Organisationen werden gebeten, ihre Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 09.04.2021 beim Ministerium einzureichen.
Zum neuen Entwurf sind ein Statement von Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, LWL-Kulturdezernentin, ein Interview mit Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, sowie ein Interview mit Dr. Andrea Pufke, Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege, und Dr. Erich Claßen, Leiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege erschienen.

2020

Zweite Verbändeanhörung ist angekündigt

Zahlreiche Verbände und Institutionen haben die Möglichkeit der Verbändeanhörung genutzt und Stellung bezogen. Darüber hinaus hat sich ein „Denkmal-Schutzbündnis“ gebildet, um die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes aktiv zu begleiten. Dazu gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e. V., der Verband der Restauratoren e. V., der Rheinische Verein e. V., der Westfälische Heimatbund e. V. und die Deutsche Burgenvereinigung e. V.
Auf Nachfrage des Bündnisses hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung den weiteren Ablauf erläutert: Momentan würden die eingegangenen Stellungnahmen intensiv ausgewertet und es solle zeitnah eine Neufassung des Gesetzesentwurfes erstellt werden. Auf dessen Grundlage solle noch in diesem Jahr (also 2020) eine erneute Verbändeanhörung stattfinden. Erst danach würde der gegebenenfalls nochmals angepasste Gesetzesentwurf an den Landtag zur Abstimmung übersendet. Ähnlich hatte sich Ministerin Scharrenbach bereits im Rahmen der Festveranstaltung "100 Jahre Amtliche Bodendenkmalpflege in Westfalen-Lippe" am 19.08.2020 in Herne geäußert.

Entwurf der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Die Oberste Denkmalbehörde hat einen Entwurf für eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes erarbeitet. Der Entwurf wurde am 19.05.2020 vom Kabinett beschlossen; im Anschluss wurde eine Verbändeanhörung eingeleitet. Mit Schreiben vom 27.05.2020 wurde auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an der Anhörung beteiligt. Bis zum 03.07.2020 bestand die Möglichkeit, sich schriftlich zum Gesetzesentwurf zu äußern. Ministerin Scharrenbach hat auch bereits das Parlament über den Entwurf des Gesetzes informiert (Schreiben an den Landtagspräsidenten Kuper vom 27.05.2020).

2019

Beschluss

Der Landtag hat den Antrag der NRW-Koalition „Starke Denkmalpflege – starke Heimat! Eigentümer beim Erhalt und der Nutzung von Denkmälern unterstützen“ am 24.05.2019 beschlossen.

Anhörung

Noch vor der Anhörung am 15.03.2019 äußerte sich Ministerin Scharrenbach in einem Schreiben vom 07.03.2019 gegenüber dem zuständigen Ausschuss dahingehend, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung das Evaluationsgutachten für nicht ausreichend halte und „konkrete Vorschläge für eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes erarbeiten“ werde (vgl. Link).
Die Denkmalpflegeämter des LWL und LVR hingegen stellten im Rahmen der Anhörung – häufig unter Verweis auf die konkreten Ergebnisse der Evaluation – heraus, dass:

  • sich das Denkmalschutzgesetz bewährt hat und dass eine Änderung derzeit nicht erforderlich ist (Stellungnahme S. 2, vgl. Download unten),
  • sich die kommunale Selbstverwaltung bewährt hat (S. 2),
  • die Weisungsunabhängigkeit der Denkmalpflegeämter erhalten bleiben soll, um die Objektivität in allen Entscheidungen nach dem Gesetz nicht zu gefährden (Stellungnahme S. 3),
  • die sinnvolle Nutzung von Denkmälern bereits integraler Bestandteil des bestehenden Gesetzes ist (S. 5),
  • die Belange der Barrierefreiheit, des Brand- und des Klimaschutzes etc. bereits jetzt angemessen berücksichtigt werden und werden müssen (S. 6),
  • die Position der Denkmaleigentümerschaft bereits jetzt eine starke ist und vor allem durch weitere Fördermittel gestärkt werden kann (S. 7),
  • den Unteren Denkmalbehörden als federführenden Behörden bereits jetzt eine wesentliche Rolle beim Vollzug des Gesetzes zukommt, die aber durch quantitativ ausreichendes und angemessen geschultes Personal noch gestärkt werden kann (S. 8) und
  • der (teilweise) Wegfall der Benehmensherstellung mit den Unteren Denkmalbehörden die Gleichbehandlung der Denkmäler und der Denkmaleigentümerschaft gefährden würde (S. 9-10).

Die an der Anhörung beteiligten Institutionen und Interessensvertreter gaben größtenteils ausführliche Stellungnahmen ab (vgl. Link), die erfreulicherweise die Haltung der Landschaftsverbände in zahlreichen Punkten (darunter das Ablehnen des Aufnehmens fachfremder Belange in das Gesetz sowie des Wegfalls der Benehmensherstellung und der Weisungsungebundenheit der Fachämter) bestätigen. Es sei besonders auf die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Evaluation des Denkmalschutzgesetzes NRW

Bereits während der letzten Legislaturperiode war das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege Gegenstand von Diskussionen auf Landesebene. Der Landtag forderte die Landesregierung dazu auf, eine Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Vollzugs vorzulegen. Dies mündete 2015 in die Beauftragung einer gutachterlichen Untersuchung. Deren Abschlussbericht wurde im März 2018 vorgelegt und am 31.08.2018 veröffentlicht (vgl. Link). Er ist im Zusammenhang der aktuellen Diskussionen von hoher Relevanz, zumal er als Ergebnis formuliert, dass sich das Gesetz „insgesamt gut bewährt“ habe, es allerdings Probleme in der Umsetzung gäbe, für deren Beseitigung konkrete Vorschläge formuliert werden. Die Auftragnehmer (Büro synergon, Köln und Prof. Oebbecke, Münster) wurden folgerichtig am 18.01.2019 vom Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu den Ergebnissen befragt.
Für die Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände ist es besonders erfreulich, dass die Evaluation die Qualität ihrer fachlichen Arbeit bestätigt und ihre gute Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Behörden aufzeigt (vgl. Abschlussbericht Kapitel 2.4.2.).

2018

Entschließungsantrag

Im Oktober 2018 haben die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag unter dem Titel "Starke Denkmalpflege – starke Heimat! Eigentümer beim Erhalt und der Nutzung von Denkmälern unterstützen" formuliert (Drucksache 17/3807, vgl. den Link unten). Demzufolge soll die Landesregierung durch den Landtag damit beauftragt werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Denkmalschutz und Denkmalpflege zu überprüfen und zu verbessern, wobei es vor allem um eine Stärkung der Belange der Denkmaleigentümerschaft gehen soll. Letztere soll von den Unteren Denkmalbehörden bestmöglich unterstützt und die Denkmäler besser an aktuelle Anforderungen angepasst werden können. Der zuständige Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hatte in diesem Zusammenhang am 15.03.2019 zu einer Anhörung geladen.

Downloads und Links