Rechtsangelegenheiten

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit Erlass des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) 1980 beim LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen eine Juristenstelle eingerichtet. Damit sollte erreicht werden, dass in Westfalen-Lippe bei der Behandlung von Rechtsfragen, die das Fachamt berühren, einheitliche Maßstäbe angewandt werden.
Der zuständige Jurist betreut drei Fachämter in denkmalrechtlichen Fragen:

• die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
• die LWL-Archäologie für Westfalen – Amt für Bodendenkmalpflege
• und das LWL-Museum für Naturkunde

Da die Fachämter in Klageverfahren als unabhängige Gutachter tätig werden, kommt ihren Stellungnahmen eine hohe Bedeutung zu. Nicht zuletzt der juristischen Fachkompetenz im Amt ist es zu verdanken, dass ein Großteil der circa 750 (Stand 2012) Gerichtsverfahren seit Inkrafttreten des DSchG zugunsten des Denkmals entschieden wurde.

Auch die Gemeinden als Untere Denkmalbehörden bedienen sich gern der "Servicestelle" in Münster, um zeitraubende Recherchen zu vermeiden.