Nicht nur der Klimawandel selbst, sondern auch die Anpassungsmaßnahmen zum Schutz beispielsweise vor Hochwasser, können zu Beeinträchtigungen an oder in der Umgebung von Denkmälern führen. Etwaige Beeinträchtigungen sind durch eine frühzeitige Einbeziehung der Denkmalpflege zu vermeiden und denkmalgerechte Anpassungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen.
Historische Parks und Gärten speichern durch ihren meist hohen Grünanteil weniger Wärme und tragen durch die Verdunstung der Pflanzen zur Abkühlung des lokalen Klimas bei. Damit erfüllen sie eine wichtige Funktion in Wärme- und Hitzeperioden, es intensiviert sich aber gleichzeitig die Nutzung der Anlagen. Konzepte für und die Umsetzung von notwendigen Anpassungsmaßnahmen an Denkmälern, z.B. hier eine verbesserte Pflegesituation in historischen Gärten, damit diese Trockenheitsphasen sowie den höheren Nutzungsdruck besser bewältigen können, erfordern finanzielle Mittel und gelegentlich den Einsatz einer Vielzahl an Fachleuten. Aber auch historische Gebäude sind partiell gegen die Folgen des Klimawandels denkmalerecht zu ertüchtigen. Für die Denkmaleigentümer:innen ist es sinnvoll, den Fachverstand der Denkmalpflege zu nutzen.
Es werden allerdings nicht zuletzt zusätzliche Förderprogramme erforderlich werden.