Anmietung
Nach der geltenden Nutzungsordnung kommt eine Nutzung des Erbdrostenhofes nur für repräsentative, kulturelle oder wissenschaftliche Veranstaltungen, bei denen Würde und Ansehen des Erbdrostenhofes gewahrt bleiben, in Betracht.
Eine Anmietung für private Zwecke oder Tagungen ist nicht möglich.
Anfragen zur Anmietung des Erbdrostenhofes können Sie schriftlich oder per Mail an den LWL richten: