Stiftung „Anerkennung und d Hilfe“


Die neue Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ arbeitet seit Jahresbeginn 2017. Sie soll Menschen helfen, die als Kinder und Jugendliche in den 1950er, 60er und 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Leid und Unrecht in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erfahren haben. Die Stiftungsmittel von bundesweit insgesamt 288 Millionen Euro tragen Bund, Länder und Kirchen, vergleichbar dem 2012 aufgelegten Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder. Am Anteil des Landes Nordrhein-Westffalen beteiligen sich die beiden Landschaftsverbännde Rheinland (LVR) und Westfalen (LWL) mit jeweils 1,6 Mio. Euro. Außerdem haben LWL und LVR in Münster und Köln Anlauf-und Beratungsstellen für Betroffene eingerichtet (Kontakt: LWL Münster Tel.: 0251 591-4290). Für Nordrhein-Westfalen rechnen die Stiftungsverantwortlichen mit schätzungsweise 3.300 Betroffenen.

Bei den Anlauf-und Beratungsstellen bekommen die Betroffenen über Gesprächsangebote zur Aufarbeitung ihres Schicksals hinaus pauschale Geldleistungen von 9.000 Euro. Eine zusätzliche Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro kann erhalten, wer in einer Einrichtung „dem Grunde nach“ sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass jedoch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Mehr Infos unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de .