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Die Aufgaben der Denkmalpflege
Die Denkmalpflege setzt sich für den Erhalt von Denkmälern als historische Zeugnisse ein; die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur für Westfalen ist sozusagen der Anwalt des Denkmals. Um den denkmalwerten Bestand überhaupt benennen zu können, muss eine systematische Erfassung der Objekte, eine Inventarisation, vorgenommen werden. Weder Alter noch Schönheit bestimmen, ob es sich bei einem Objekt um ein Denkmal handelt, sondern der Denkmalwert. Vermittelt ein Objekt anschaulich eine wichtige Information, z.B. zu historischen Bauformen, Handwerkstechniken, Nutzung oder Lebensweisen der Vergangenheit, so spricht man vom Zeugniswert des Denkmals. Ist der Zeugniswert festgestellt, so liegt nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Gegenstandes vor.
Es ist die Aufgabe der Denkmalpflege, historische Substanz zu erhalten, um die zahlreichen Informationen, die dadurch in einem Baudenkmal, einer denkmalwerten Anlage oder beispielsweise einem städtebaulichen Zusammenhang gespeichert sind, für nachfolgende Generationen überliefern zu können, weiter zu erforschen und die Geschichte darin ablesbar zu erhalten. Baudenkmäler lassen sich in der Regel nur dann erhalten, wenn sie auch genutzt werden, und diese Nutzungen erfordern manchmal bauliche Veränderungen. Möglichkeiten und Grenzen der Veränderungen müssen dabei immer sorgfältig diskutiert und auf den Einzelfall abgestimmt werden, damit die denkmalwerten Eigenschaften und damit der historische Zeugniswert, der an die Substanz und das Erscheinungsbild des Objekts gebunden ist, nicht verloren gehen.
Neben der Erhaltung der Denkmäler, sind auch deren Erforschung und Dokumentation wichtige Aufgaben der Denkmalpflege. Die Ergebnisse vermitteln die Fachleute durch Publikationen, Vorträge und weitere Veranstaltungen der interessierten Öffentlichkeit. Die Denkmalpädagogik bildet einen weiteren Ansatz zur Vermittlung des Denkmalgedankens.