Unter einer elektronischen Signatur werden die Daten verstanden, mit denen der Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren werden kann und sich die Integrität der signierten, elektronischen Daten prüfen lässt. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.
Für Vergaben gemäß der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) hat der Gesetzgeber die einfache Signatur für die elektronische Kommunikation grundsätzlich als Standardfall gewählt. In Ausnahmefällen kann es jedoch sein, dass stattdessen die qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur gefordert wird.
Welche Signatur für ein Vergabeverfahren gefordert wird, können Sie aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.
Einfache elektronische Signatur
Bei einer einfachen elektronischen Signatur werden keine besonderen Voraussetzungen an ihre Verwendung gesetzlich bestimmt. Jede Person kann eine einfache elektronische Signature durch den Computer erstellen. So erfüllt z. B. eingescannte Bilder oder der Text - die sogenannte Signatur - am Ende einer E-Mail die Kriterien einer einfachen elektronischen Signatur.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Im Gegensatz zur einfachen elektronischen Signatur wird die fortgeschrittene elektronische Signatur mit einem einmaligen Signaturschlüssel (Softwarezertifikat) erstellt, den Sie bei verschiedenen Anbietern erwerben können.
Nach der Bestellung und Überprüfung Ihrer persönlichen Daten wird Ihnen das Softwarezertifikat durch Ihren Anbieter ausgestellt und elektronisch übermittelt. Zusätzlich wird Ihnen per Post das Passwort für das Zertifikat zugeschickt.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe wird das Softwarezertifikat abgefragt und durch Eingabe des Passworts verifiziert.
Softwarezertifikate können Sie bei verschiedenen Trustcentern erweben, wie z. B.:
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur ist die Signatur mit dem höchsten Sicherheitsstandard und erfolgt mit Hilfe einer Signaturkarte und einem Kartenlesegerät, um die Identität des Unterzeichners zu bestätigen.
Die erstmalige Bestellung der Signaturkarte erfolgt in der Regel über einen Online-Antrag bei einem Trustcenter in Verbindung mit einem PostIdent-Verfahren. Für Ihre Zeitplanung rechnen Sie mit ca. 10 bis 14 Tagen bis das Kartenlesegerät, die Signaturkarte und der dazugehörige PIN-Brief bei Ihnen eintreffen. Dieser Zeitraum kann bei jedem Trustcenter unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich vorher über die Lieferzeiten Ihres Anbieter - insbesondere wenn Sie in nächster Zeit an einer Ausschreibung teilnehmen möchten.
Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Herstellers Ihrer Signaturkarte. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema „Freischaltung von Signaturkarten“.
Sie erhalten Ihre Signaturen unter anderem bei diesen Anbietern:
Die Signaturkarten und Lesegeräte sind auch über die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erhältlich.
Auf der Seite www.de-coda.de finden Sie eine Übersicht der örtlichen IHK’s mit entsprechenden Ansprechpartnern.