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Schloss Holtfeld von Südosten mit höfischer Jagdgesellschaft, um 1740-1760
Unterhalb der mittelalterlichen Grafenburg Ravensberg liegt das Renaissance-Schloss Holtfeld. Eines der Adelsprivilegien war die Jagd. Vorn steht der rot berockte Gutsherr mit einem Gast und den angestellten Jägern. Eine vierspännige Kutsche bringt weitere Gäste ins Haus.

Im Dienst der Landesfürsten spielte der Adel seit jeher die maßgebende Rolle. Doch Adel war nicht gleich Adel: Es gab den Hochadel, das heißt die Angehörigen regierender Grafen- und Fürstenfamilien, daneben den stiftsmäßigen, landsässigen Uradel, der durch den Nachweis von vier "blaublütigen" Generationen Zugang zu den Domkapiteln und Ritterschaften hatte, den nicht stiftsfähigen Adel und den „Briefadel", der vom Kaiser neu vergeben wurde.

Ein Adelsgut war ein eigener, steuerfreier Rechtsbezirk. Zumeist gehörten 20 bis 60 eigenbehörige, abgabepflichtige Bauernhöfe dazu, die den aufwendigen standesgemäßen Lebensstil des adeligen Grundherrn in den Schlössern und am Hof des Fürsten ermöglichten.
 
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