Geschichte der Bergaufsicht in Westfalen

01.01.2007 Annegret Mehrfeld

Kategorie: Wirtschaft

Schlagworte: Westfalen · Verwaltung · Geschichte · Bergbau · Ennepe-Ruhrkreis

Inhalt

Die Ursprünge der staatlichen Aufsicht über den Bergbau lassen sich bis in das 16. Jh. zurück verfolgen. So war der älteste westfälische Bergbau in der Grafschaft Mark der Bergordnung vom 27. April 1542 unterworfen, die Herzog Wilhelm IV. für die vereinigten Länder Jülich, Cleve, Berg, Mark und Ravensberg erlassen hatte. Nachdem Jülich und Berg beim Jülich’schen Erbschaftsstreit an Pfalz-Neuburg gefallen waren, blieb die Bergordnung von 1542 für diese beiden Länder bestehen, bis sie am 21. März 1719 durch Pfalzgraf Karl Philipp eine neue Fassung erhielt und auch die Gebiete Mülheim a. d. Ruhr, Hardenberg und Oefte mit einbezog. Diese Bergordnung blieb bis zum Erlass des "Preußischen Allgemeinen Berggesetzes" 1865 in Kraft.

Seit dem ausgehenden 16. Jh. entwickelten sich in den einzelnen territorialen Herrschaftsbereichen verschiedene Bergordnungen, die im Wesentlichen nur das bestehende Gewohnheitsrecht aufzeichneten. Das Recht zur Aneignung von Bodenschätzen war vom Grundeigentum abgetrennt. Danach stand dem Landesherren das "Bergregal" zu, das Recht, unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden, bestimmte Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er konnte die Gewinnung der Bodenschätze auch anderen überlassen. Das Gewinnungsrecht wurde später von der Bergbehörde ausgeübt.

Abb. 1: Oberbergamt im märkischen Wetter 1779 (Foto: Ehemaliges Landesoberbergamt Dortmund)

Märkisches Bergamt in Bochum

Zur Wahrnehmung des staatlichen Interesses richteten die preußisch-westfälischen Landesherren im 18. Jh. Bergämter ein, die im Rahmen des Direktionsprinzips sämtliche Belange des Bergbaus regelten. Hierzu gehörte auch die Gedingefestsetzung (Festsetzung des Arbeitslohns), Annahme und Entlassung von Steigern, Schichtmeistern und Arbeitern, die Preisfestsetzung und das Rechnungswesen. Die Einrichtung der Bergaufsicht in Westfalen geht zurück auf das Jahr 1738, als das erste Bergamt als "Märkisches Bergamt" in Bochum gegründet wurde. Sein Amtsbezirk umfasste das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und das Fürstentum Moers. Das Märkische Bergamt wurde 1779 von Bochum nach Wetter (Abb. 1) verlegt. Später wurden weitere Bergämter in Minden und Ibbenbüren gegründet.

Gründung des Westfälischen Oberbergamtes

Die weitere Entwicklungsgeschichte der Bergbehörde in Westfalen ist eng mit dem Wirken des Freiherrn vom Stein verbunden. Am 16. Februar 1784 wurde Heinrich-Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein zum Direktor des Märkischen Bergamtes zu Wetter ernannt. Vom Stein oblag wenig später die Leitung des gesamten Bergbaus im Westen der preußischen Monarchie. Im Jahr 1792 empfahl vom Stein aus Kostengründen und um Personal einzusparen eine Organisationsreform der westfälischen Bergverwaltung. Am 26. Juni 1792 wurde durch "Constitutions-Urkunde" des Königs Friedrich Wilhelm II. von Preußen das Bergamt Wetter zum Westfälischen Oberbergamt ernannt und damit den übrigen Bergämtern in Ibbenbüren und Minden übergeordnet. Vom Stein wurde der erste Oberbergamtsdirektor des Westfälischen Oberbergamts.

Im Jahre 1803 kamen die Abteien Essen und Werden zu Preußen. Auf den Flächen der beiden Abteien sowie in der freien Stadt Essen wurde ebenso wie in der Grafschaft Mark seit langer Zeit Steinkohlenbergbau betrieben. Um die Besitz- und Betriebsverhältnisse zu regeln, wurden die "Cleve-Märkische Berg-Ordnung" eingeführt und Regelungen im "Allgemeinen Landrecht" für die Preußischen Staaten von 1794 getroffen. Das Oberbergamt wurde nun, dem Schwerpunkt des Bergbaus folgend, von Wetter nach Essen verlegt und zugleich mit der Verwaltung des neuen Bergamts zu Essen betraut. In Wetter blieb ein eigenes Märkisches Bergamt bestehen. 1806 wurden Essen und Werden mit dem neu errichteten selbständigen Großherzogtum Berg vereinigt. In der Folge wurde das Oberbergamt aus Essen ausgewiesen und nach Bochum verlegt. Am 20. November 1815 wurde Dortmund Sitz des Westfälischen Oberbergamts. Mit Erlass von 16. Juni 1816 erhielt es die Bezeichnung "Oberbergamt für die Westfälischen Provinzen" und wurde zur Landesverwaltungsbehörde erhoben sowie der Oberbergmannschaft im preußischen Finanzministerium unterstellt. Im gleichen Jahr wurde in Bonn ein Oberbergamt gegründet.

Abb. 2: Seit 1910 Sitz der Bergbehörde in der Goebenstraße in Dortmund. Heute Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg (Foto: Bezirksregierung Arnsberg)

Wandel der Bergaufsicht

Mit der Neuordnung durch das "Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 25. Juni 1865" wurden das "Bergregal", das Verfügungsrecht der Obrigkeit über die Mineralien, beseitigt und die Aufsicht der Bergbehörden auf die polizeilichen Belange sowie auf die Berghoheitsverwaltung beschränkt. Sie bestanden für den Bergrevierbeamten vornehmlich in der Annahme und Instruktion von Mutungen, für das Oberbergamt in der Verleihung und dem Entscheid über Veränderung und Aufhebung des Bergwerkseigentums. In dieser Zeit war das Oberbergamt in Dortmund als Kollegialbehörde organisiert, das heißt, dass Entscheidungen durch Abstimmung des Kollegiums getroffen wurden. Das Oberbergamt in Dortmund blieb bis 1962 kollegial organisiert, erst danach wurde das Präsidialprinzip eingeführt.

In der zweiten Hälfte des 19. Jh.s wurde im Bergbau das bis dahin praktizierte Direktionsprinzips durch das Inspektionsprinzip abgelöst. Danach wurde dem Bergbauunternehmer unter anderem die Befugnis zur Annahme und Entlassung der Arbeiter übertragen. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Aufgaben der Bergbehörde auf die örtliche Aufsicht in den Bergamtsbezirken verlagert, hierfür waren Revier-Bergbeamte eingesetzt. Das Oberbergamt erhielt die Befugnis, Bergpolizeivorschriften zu erlassen. Diese umfassten die Sicherheit der Baue, die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs sowie den Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaus.
Abb. 3: Übersichtskarte des Obergergamtsbereichs Dortmund mit Angabe der Begrenzung in den Jahren 1792, 1820, und 1866 (Quelle: Ehemaliges Landesoberbergamt Dortmund)

Nach dem Ersten Weltkrieg lag der Schwerpunkt der bergpolizeilichen Aufsicht über den Bergbau bei den Oberbergämtern und den Revier-Beamten. Am 1. März 1921 wurde ein besonderes Grubensicherheitsamt gegründet. 1933 wurden die Steinkohlenbergwerke in Ibbenbüren und in Minden aus der Zuständigkeit des Oberbergamtes Dortmund in die Zuständigkeit des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld verlagert, während der linksrheinische Steinkohlenbergbau aus dem Bereich des Oberbergamtes Bonn der Aufsicht des Oberbergamtes Dortmund unterstellt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren dem Bezirk des Oberbergamtes Dortmund 21 Bergämter in den Städten Essen, Dortmund, Recklinghausen, Bochum, Hamm, Lünen, Witten, Castrop-Rauxel, Herne, Gelsenkirchen, Buer, Bottrop, Dinslaken, Duisburg und Moers unterstellt.

Am 1. Januar 1970 wurden die Oberbergämter in Bonn und in Dortmund zum Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Dortmund zusammengelegt. Mit Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 13. August 1980 erhielt die Bergverwaltung eine neue bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage.

Seit dem 1. Januar 2001 sind die Aufgaben des Landesoberbergamtes in die neu gegründete Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg überführt worden. Der Abteilung Bergbau und Energie in NRW sind heute fünf Bergämter in Kamen, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Moers und Düren nachgeordnet. Die bergbauliche Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen umfasst den Abbau von Steinkohle, Braunkohle, Erzen, Salzen, Steinen und Erden sowie von Industriemineralien. Im Rahmen ihrer Aufgaben leisten die Bergbehörden mit der Überwachung der Grubensicherheit sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einen maßgeblichen Beitrag zu den anerkannt hohen Sicherheitsstandards des Bergbaus in Nordhein-Westfalen. Die Zuständigkeit der Bergbehörden erstreckt sich darüber hinaus insbesondere auf den Schutz der Umwelt vor Auswirkungen des Bergbaus bis hin zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2007