Kommunalwahl 2014 in Westfalen-Lippe – Mehrheiten und Wahl der Bürgermeister/-innen

30.09.2014 Meinolf Rohleder

Kategorie: Gesellschaft und Politik

Schlagworte: Westfalen · Wahl

Inhalt

Am 24. Mai 2014 fanden in NRW Kommunalwahlen statt (s. Beitrag Rohleder). Gewählt wurden alle Vertretungen in den kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten. Dazu kamen in vielen Kommunen die Wahlen der Bürgermeister/-innen bzw. der Oberbürgermeister/-innen. In den Großstädten wurden außerdem die Vertretungen der Stadtbezirke neu bestimmt.

Zur Wahl 2014 hatte der Landtag NRW neue gesetzliche Grundlagen geschaffen, um mittelfristig die Amtszeiten der Räte in den Kommunen und der Bürgermeister ab dem Jahr 2020 wieder anzugleichen, so dass dann wieder gemeinsame Wahlen für Räte und Bürgermeister stattfinden können. Zugleich wurde den Bürgermeistern ein vorzeitiges Niederlegungsrecht bis Ende November 2013 eingeräumt.

Ergebnisse und Mehrheiten in Westfalen-Lippe

Die komplizierte kommunalpolitische Ausgangssituation mag dazu geführt haben, dass die Wahlbeteiligung auf einen neuen historischen Tiefpunkt von nur noch 50,6% sank (2009: 53,4%; 2004: 55,8%).

Die CDU blieb mit 38% (-0,8), vor der SPD mit 33,2% (+1,7). Bündnis 90/Die Grünen blieben mit 10,8% äußerst stabil. Dramatisch dagegen die Verluste der FDP. Sie büßte mit nun 4,2% die Hälfte ihres Stimmenanteils ein und liegt auf der kommunalen Ebene hinter der Linken (4,4%). Die neu angetretene AfD kam in Westfalen auf 2,2%, die Piraten auf 1,5%. Die Freien Wählervereinigungen und unabhängigen Bürgerlisten verloren leicht (-0,2) und erreichten 1,8%. Vor allem im ländlichen Raum spielen sie weiterhin eine bedeutende Rolle (LWL 2014).

Im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse der Parteien und politischen Gruppierungen in den neu gewählten Räten lassen sich größere, eindeutig abgrenzbare Wahlareale in Westfalen kaum mehr feststellen (Abb. 1). Zwar sind in allen drei Regierungsbezirken CDU und SPD die klar führenden Parteien. In Nachbarorten ergeben sich oftmals gleiche Präferenzen (etwa in den Kreisen Höxter und Warendorf). Daneben werden sehr unterschiedliche Präferenzen aber auch in unmittelbarer Nachbarschaft deutlich: so etwa in den Kreisen Lippe, Siegen-Wittgenstein und im Märkischen Kreis. Bündnis 90/Die Grünen weisen besonders im Umland von Münster hohe Stimmenanteile (über 20%) auf. Die FDP erzielt nur in Erwitte mehr als 20%.

Abb. 1 (li.): Mehrheiten in den Räten der Städte und Gemeinden und Abb. 2: Wahl der Bürgermeister/-innen (Quelle: Landeswahlleiterin NRW 2014)

Wahl der Bürgermeister/-innen

In den drei westfälischen Regierungsbezirken machten die amtierenden Bürgermeister/-innen in recht unterschiedlicher Weise von ihrem vorzeitigen Niederlegungsrecht Gebrauch (Abb. 2). Die wenigsten vorgezogenen Neuwahlen gab es mit 34 von 75 Kommunen im Regierungsbezirk Münster (Arnsberg: 49/78, Detmold: 38/69). In drei der neun kreisfreien Städte (Bochum, Herne und Münster) fanden keine OB-Wahlen statt.

In den 18 Kommunen mit nur einem/r Bewerber/-in kandidierten jeweils die amtierenden Bürgermeister/-innen. Alle wurden im Amt bestätigt, mit Quoten zwischen 73,4% und 94,7% (Medebach).

Abbildung 2 verdeutlicht außerdem, dass die Amtsinhaber mehrheitlich, wenn sie denn antraten, auch gewannen. Gleichwohl gab es in zahlreichen Gemeinden und Städten Westfalens einen Wechsel an der Spitze der Rathäuser, nicht nur in personeller, damit oftmals auch in politischer Hinsicht.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2014