Grün für Alle – Kleingärten in Westfalen-Lippe

28.06.2016 Meinolf Rohleder

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Sie heißen nicht mehr nur "Erholung", "Flora", "Grüne Oase", "Rosenhain", "Sonneneck" oder "Sorgenfrei", sondern neuerdings auch "Kraut und Rüben". Kleingartenvereine und ihre "Paradiese mit Laube" (Leppert 2009) haben ihr spießiges Image scheinbar abgelegt.

Abb. 1: Kleingartenvereine in Westfalen-Lippe (2015) nach Bezirks-/Stadtverbänden (Quelle: Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. 2015)

Anfänge des Kleingartenwesens in Westfalen-Lippe

Entgegen der landläufigen Meinung wurden im Ruhrgebiet – im Gegensatz etwa zu Sachsen, Berlin, Brandenburg oder Südwestdeutschland – erst relativ spät parzellierte Kleingärten eingerichtet. Entsprechend wurden Kleingartenvereine (KGV) als Träger erst zu Beginn des 20. Jh.s gegründet, da etwa ab 1880 mit dem Aufbau der zweiten Generation der Bergarbeiterkolonien diese quasi als "Grundstandard" über Gärten und Kleinviehställe verfügten (Dege 1972, S. 34ff.). Noch 1908 wurde im sog. Masurenaufruf um Arbeitskräfte für Ickern (heute Stadt Castrop-Rauxel) mit dem Versprechen geworben, am Wohnstandort auch Gartenland zur Verfügung zu stellen (Steinborn 2011, S. 44). Zahlreiche Bergwerks- oder Industriebetriebe bzw. Grundstückseigentümer verpachteten an die Arbeiter sog. Grabeland, d.h. Brachland, das später als Baugelände genutzt werden sollte. Ohne zeitliche Festlegung durch einen Pachtvertrag war das für die Grabelandgärtner jedoch eine unsichere und unbefriedigende Situation, so dass sie sich als größere Gruppe in Gartenvereinen zusammenschlossen.

1906 wurde mit dem "Dortmunder Gartenbauverein" (heute "Dortmunder Schrebergartenverein 1906") der erste KGV in Westfalen gegründet. In den Folgejahren kamen mit dem KGV "Ravensberg Am Venn" in Bielefeld (1907), dem KGV "Ehrenfeld" in Bochum (1908), dem "Gartenbauverein für Buer und Umgebung" (1909), dem "Gartenverein Erholung" in Dortmund (1912) sowie dem KGV "Sorgenfrei" in Wanne (heute Stadt Herne) (1915) und dem KGV "Gartenfreunde Resse" in Gelsenkirchen (1917) sechs weitere hinzu. Die frühe Gründungswelle in Westfalen konzentrierte sich räumlich im dicht besiedelten Ruhrgebiet (Abb. 1).

In den Nachkriegsjahren ab 1919 kamen neue Vereine dazu, so der KGV "Loxbaum" (Hagen), der KGV "Horst Emscher" (Gelsenkirchen) und die beiden ersten Kleingartenvereine in Münster: "Lebensfreude Post" und "Große-Dahlkamp". Diese Gründungen zielten vorrangig auf eine pragmatische Sicherung der eigenen Versorgung im Alltag nach dem Ersten Weltkrieg und der Inflationszeit ab.

Nach dem Jahr 1933 wurden auch die Kleingärtner durch den zwangsweisen Anschluss an den Reichsnährstand und den Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschland gleichgeschaltet. Ein "Kleingartenführer" war für die Umsetzung der "Blut und Boden"-Ideologie des NS-Staates zuständig. Häufig wurden die Vereine enteignet oder geteilt, so z.B. in Bochum (KGV "Bergmannsheil-Bochum"). Nach Angaben des KGV Gelsenkirchen kam es deshalb zu einer Art Gründungswelle zwischen 1933 und 1938.

Nach Kriegsende 1945 stand einerseits die Selbstversorgung mit Kartoffeln, Gemüse und Obst im Vordergrund, andererseits mussten dafür – neben der Beseitigung anderer Kriegsschäden – auch in den Kleingärten umfangreiche Aufräumarbeiten durchgeführt werden: Verfüllung von Bombentrichtern, Abriss der zerstörten Lauben und deren Neuaufbau usw. Neue Generalpachtverträge wurden etwa ab 1948/49 mit den jeweiligen Kommunen abgeschlossen. Diese wurden fortlaufend ergänzt oder neu gefasst; in Dortmund bspw. in den Jahren 1954, 1977, 1985 und 1998. Dabei gingen verstärkt Rechte und Pflichten auf die Stadtverbände und Vereine über. Auch neue Vereine wurden gegründet, neue Anlagen geschaffen; so wurde in Dortmund im 58ten Jahr seines Bestehens (1979) die 100. und im Jahr 1998 die – derzeit jüngste – 118. Gartenanlage "Alte Körne" beim Stadtverband Dortmunder Gartenvereine, der insgesamt 8.155 Mitglieder zählt, eingetragen (Stand 12/2015). Dieses Wachstum blickte jedoch auch auf zahlreiche Schwierigkeiten zurück, da Gartenanlagen immer wieder umgesetzt wurden und dem Bau neuer Wohngebiete oder dem Aus- und Neubau von Verkehrswegen weichen mussten. Insbesondere innerstädtische Ringstraßen, Erschließungsstraßen für Gewerbegebiete oder Umgehungsstraßen wurden auf ehemaligen Gartenflächen errichtet.

Abb. 2: Unterbezirke der Bahn-Landwirtschaft in Westfalen – schematische Auswahl (Quelle: Bahn-Landwirtschaft, Bezirk Essen 2015; Entwurf M. Rohleder)

Kleingärten in Westfalen-Lippe heute

Im Jahr 2015 sind im Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner, einem der 19 Landesverbände des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG), 750 Kleingartenvereine zusammengefasst. Etwa vergleichbar viele Vereine gibt es im Rheinland (790) und in Berlin (812), während die ostdeutschen Bundesländer Sachsen (3.900) und Sachsen-Anhalt (1.950) deutlich höhere Zahlen (auch im NRW-weiten Vergleich) erreichen.

Die KGVe in Westfalen-Lippe sind in 32 Stadt- bzw. Bezirksverbänden organisiert, verfügen über 6.200 ha Fläche und hatten 2013 72.912 Mitglieder (Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner 2015). Das bedeutet eine Zunahme von 600 Mitgliedern – und somit Kleingartenanlagen – seit dem Jahr 2011. Die stärksten Stadtverbände sind Dortmund (118), Bochum (80) und Münster (davon 55 im Stadtgebiet und 9 weitere in der Umgebung).

Eine zweite große bundes- wie landesweite Organisationsstruktur bildet die Bahn-Landwirtschaft, die in Westfalen geschätzt 8.000 Mitglieder hat. Eine exakte Bestimmung ist kaum möglich, weil die Bahn-Landwirtschaft sich in Bezirke und Unterbezirke, die keine rechtliche Eigenständigkeit besitzen, gliedert. Die Mehrzahl der über 80 Unterbezirke in Westfalen wird vom bereits 1913 gegründeten Bezirk Essen verwaltet. Ihre Lage kennzeichnet im Allgemeinen die Streckenführung der Bahnlinien, heute besonders der Regionalbahnlinien (Abb. 2).

Den für alle Kleingärten rechtlich bindende Rahmen stellt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) von 1983 (Novelle 2006) dar. Aus dem Gesetz lässt sich ableiten, dass die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten unabdingbares Merkmal der kleingärtnerischen Nutzung bleibt. Eine einseitige Nutzung einer Parzelle zur Erholung nur durch Rasen und Ziersträucher ist damit ausgeschlossen. Auch sollen Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 m² sein. Für eine Laube sind maximal 24 m² zulässig.

Aktuelle Tendenzen und Handlungsfelder

Die Renaissance der Kleingärten gründet sich auf verschiedene Qualitäten, wobei die soziale, ökologische und städtebauliche Bedeutung besonders hervorzuheben ist, ebenso der kommunale Klimaschutz.

Gerade soziale und ökologische Interessen lassen sich in interkulturellen Gärten, die als gemeinschaftlich bewirtschaftete Flächen Menschen mit unterschiedlichen familiären und kulturellen Hintergründen zusammenbringen, leicht verknüpfen. Auch der generationenübergreifende Aspekt gewinnt deutlich an Bedeutung. Vor einem Jahrzehnt lag der Altersdurchschnitt der Parzellenpächter noch bei 60 Jahren, im Jahr 2015 ist er auf 56,5 Jahre gesunken. Inzwischen werden bei 45% aller Neuverpachtungen die Kleingärten an Familien mit Kindern vergeben (www.kleingarten-bund.de).

Viele junge Städter möchten eigenes Gemüse im Bio-Anbau selbst ziehen oder ihren Kindern eine konkrete Begegnung mit der Natur ermöglichen. Dabei spielen neben den traditionellen Kleingartenanlagen auch andere Formen einer neuen urbanen Gartenkultur eine wachsende Rolle, wie etwa Selbsterntegärten im nahen urbanen Umland.

Modellhaft erscheint daher die "Ökologische Dauerkleingartenanlage Kraut und Rüben" auf einer ehemaligen Bergehalde in Bochum. Nach dem Ausbau dieser naturnah gestalteten und bewirtschafteten Kleingartenanlage teilt sich das etwa 4 ha große Areal in 51 Parzellen und eine Kinderparzelle auf. Daneben wurden ein naturnaher Spielplatz, eine Streuobstwiese, ein Trocken- und Feuchtbiotop, ein Imkergarten sowie ein Kleinviehstall angelegt. Das Durchschnittsalter der 96 Mitglieder (mit 47 Kindern unter 14 Jahren) beträgt 42 Jahre. Geplant ist ein "Grünes Klassenzimmer" für Kindergärten und Schulen.

Gerade in innerstädtischen Bereichen sollten Kleingärten nicht nur als Planungsfläche für Siedlungsbereiche vorgehalten werden, denn sie sind ein wichtiges Element der Freiraumsicherung im urbanen Raum mit erheblicher klimatischer und ökologischer Bedeutung. Insofern erscheint es auch rund 100 Jahre nach der ersten Gründung sinnvoll, in der langfristigen kommunalen Planung über Kleingartenentwicklungspläne nachzudenken (Baacke et al. 2014).

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Weiterführende Literatur/Quellen

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Erstveröffentlichung 2016