BBW Soest - Aktuelle Meldungen

Aktuelle Meldungen

Das Foto zeigt einen Mann im Rollstuhl. Der Oberkörper ist nicht zu sehen. Quelle: Pixabay

Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz

Am 1.12. hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung eine echte Teilnahme in Arbeitsleben sowie Freizeit ermöglichen und ihre Selbstbestimmtheit stärken, doch seit Gesetztesentwurf gab es viel Kritik. Betroffene fürchteten eine deutliche Verschlechterung ihrer Situation und protestierten bis zuletzt.

68 Änderungsanträge der Koalitionsfraktion führten dazu, dass der Bundestag nun kurz vor knapp noch einmal kräftig nachgebessert hat: umstrittene Passagen wurden gestrichen, andere abgemildert.

Änderungen gibt es zum Beispiel bei der Eingliederungshilfe: Der Freibetrag, bis zu dem Bezieher von Eingliederungshilfe eigenes Geld sparen können, soll von 2.600 auf 50.000 Euro 2020 steigen. Partnervermögen soll nicht mehr herangezogen werden.

Sehbehinderte Studenten müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen die notwendige Unterstützung, zum Beispiel die Hilfsmittelversorgung für ein Studium, vorenthalten wird, weil sie als „nicht behindert genug" ausgemustert werden. Die Regelungen für neue Zugangskriterien sollen erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden. Auch ein behinderungsbedingter Studienwechsel soll ermöglicht werden.

Sehbehinderte und blinde Schüler, die die gymnasiale Oberstufe besuchen, sollen zukünftig weiterhin Anspruch auf Eingliederungshilfe haben und es drohen keine finanziellen Nachteile durch die Wahl einer speziellen Internatsschule.

In Werkstätten für behinderte Menschen soll es Frauenbeauftragte geben, die sich gegen Gewalt und Übergriffe einsetzen. Ein Wechsel zwischen Werkstätten und normalem Arbeitsmarkt soll leichter werden.

Auch Behördengänge sollen für Menschen mit Behinderungen einfacher werden. Die Behörden sollen sich künftig untereinander verständigen, sodass der Antragsteller nicht mehr von Amt zu Amt eilen muss.

Ein umstrittener Punkt ist das sogenannte „Zwangspoolen“. Dahinter verbirgt sich das Prinzip, dass sich ein Assistent um mehrere Menschen gleichzeitig kümmert, zum Beispiel in einer Schulklasse mit behinderten Kindern. Behindertenverbände befürchten, dass diese Regel beispielsweise Theater- oder Kinobesuche für Einzelne erschweren und somit dem Recht auf Selbstbestimmtheit entgegenwirken könnte.

Am 16. Dezember steht die Verabschiedung des Gesetztes durch den Bundesrat an, bevor das Bundesteilhabegesetz ab 2017 stufenweise in Kraft treten kann.

Publikationsdatum: 02.12.2016

Themen: Allgemeines