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Teil 2 –
Tagungsdokumentation

 
 
 

"Politische Partizipation von Frauen im 20. Jahrhundert"

 
 



 




 
 





 
Kerstin Wolff
 
 

Kommunalpolitik und Geschlecht im
19. Jahrhundert: Haben Frauen eine politische Stimme?

 
 
 
Dass die Politik bzw. das Staatsleben im weiteren und engeren Sinne im 19. Jahrhundert eine rein männliche Angelegenheit war, betonen nicht nur heutige Historiker und Historikerinnen. Auch Zeitgenossen fanden klare Worte, um die Beziehung von Frauen zum Staat bzw. zur Politik zu beschreiben. So äußerte sich zum Beispiel der Jurist und Staatstheoretiker Johann Caspar Bluntschli 1870 in einem Deutschen Staatswörterbuch folgendermaßen:
"Hauptgründe [für die Nichtbeteiligung von Frauen am Staatsleben; K.W.] sind die herkömmliche Sitte aller Völker, welche den Staat, der unzweifelhaft ein männliches Wesen ist, als auch die Aufgabe und Sorge der Männer betrachtet, und die Bestimmung der Frauen vorzugsweise in der Familie sucht.... man ist überzeugt, daß die unmittelbare Theilnahme an den Staatsgeschäften unweiblich, für den Staat gefährlich und für die Frauen verderblich wäre." [1]

Diese und ähnliche Aussagen zur Beziehung von Frauen des 19. Jahrhunderts zum Staat bzw. zu ihrem Engagement innerhalb dieses Staates legen den Schluss nahe, dass bei einer historischen Betrachtung Frauen vorzugsweise als die Geschlechtsgruppe in den Blick kommen, die am konsequentesten von einer politischen Partizipation ausgeschlossen war. Diese Sichtweise setzt voraus, dass eine politische Partizipation von Frauen bzw. überhaupt das, was eine politische Partizipation darstellt, einwandfrei festgestellt und definiert werden kann. Die heute am häufigsten angewandte Definition ist unzweifelhaft mit dem Verweis auf das aktive und passive Wahlrecht verbunden. Dieses Recht erscheint-gerade für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts-als die einzige machtvolle politische Möglichkeit, Einfluss auf den Staat zu nehmen. Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht wunder, dass Bürgerinnen-werden sie überhaupt erwähnt-lediglich als die Personengruppe auftauchen, die von einer politischen Partizipation am konsequentesten ausgeschlossen blieb.
"Im Gegensatz zu Männern, die auch bei geringem Verdienst zumindest an den Reichs- und Landtagswahlen teilnehmen konnten, waren Frauen von der politischen Partizipation bis zum Ende des Kaiserreichs gänzlich ausgeschlossen. Sie besaßen weder das kommunale noch das nationale Wahlrecht."

Oder ein anderer Autor:
"Zumeist blieben Frauen vom städtischen Bürgerrecht ausgeschlossen.... Hier [im Ausschluss der Frauen vom aktiven Wahlrecht; K.W.] zeigt sich die partielle Exklusion der Frauen aus dem bürgerlichen Klassenverband in aller Schärfe: Frauen galten als politisch unmündig, sie wurden deshalb von der städtischen Selbstverwaltung ausgeschlossen." [2]

Diese Aussagen machen zweierlei deutlich. Erstens beschränken sich die meisten Untersuchungen in dieser Frage darauf, von den Normen und Geboten auf die tatsächliche Lebenspraxis zu schließen, was unweigerlich zu Fehlinterpretationen führen muss. [3] Zweitens werden als Gradmesser für eine politische Partizipation nur Wahlen angesehen, was für die Bürgerin des 19. Jahrhunderts bedeutet, dass sie als politisch machtlos etikettiert wird.

Ist dieses Vorgehen aber statthaft? Ist eine politische Partizipation im 19. Jahrhundert tatsächlich nur die Teilnahme an einem Wahlakt?

In den meisten Studien zur politischen Partizipation im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert werden die Grundprämissen einer politischen Teilhabe leider nicht definiert. Lediglich aus dem Gang der Untersuchung kann indirekt geschlossen werden, was unter Politik und unter politischer Partizipation verstanden wird. So zeigt sich, dass viele Arbeiten mit einem unklaren und meist recht eingeschränkten Politikbegriff hantieren, der unreflektiert von Handlungen innerhalb von Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und verfassungspolitischen Einrichtungen des Staates ausgeht. Eine solche Definition von Politik greift aber - nicht nur für das 19. Jahrhundert - zu kurz. Dies wird spätestens dann deutlich, wenn Frauen und ihre Möglichkeiten zur politischen Partizipation in den Blick genommen werden sollen. Hier müssen
"institutionell weniger verfestigte Partizipationsformen" [4]

wahrgenommen und ernstgenommen werden. Nimmt man dies ernst, ergibt sich ein radikaler Perspektivenwechsel,
"eine andere Auffassung von Politik und politischem Handeln und eine Umkehr der 'Relevanzhierarchie' der historischen Forschung". [5]

Was hier generell über Formen politischen Handelns gesagt wurde, gilt selbstverständlich auch für die unterste politische Ebene, für das Agieren innerhalb einer Stadtgemeinde. Auch hier dominiert bisher die Ansicht, dass Frauen aus der Stadtpolitik qua Geschlecht ausgeschlossen waren. Ich bezweifle, dass dies eine korrekte Beschreibung der tatsächlichen Situation vor Ort ist und möchte daher fragen, wie anhand eines erweiterten Politikbegriffes ein Perspektivwechsel tatsächlich vollzogen werden kann. Nahmen Frauen einen aktiven Anteil an der Gestaltung ihrer Stadtgemeinde im 19. Jahrhundert und wenn ja, wie konnte dies gelingen?

Um diese Fragen beantworten zu können, muss erst einmal geklärt werden, was unter Kommunalpolitik um 1900 zu verstehen ist. Folgt man den zeitgenössischen Diskussionen, so findet sich in den gängigen Lexika und politischen Handbüchern keine feste und klar umrissene Definition. Erst zu Beginn der Weimarer Republik ändert sich das. Das, was im 19. Jahrhundert im Zentrum der Aufmerksamkeit und der Diskussionen stand, bezog sich auf die kommunale Selbstverwaltung, verstanden als die Aktionen und Interaktionen der städtischen Verwaltungsorgane. Diese kommunale Selbstverwaltung war im gesamten 19. Jahrhundert einem starken Wandel ausgesetzt und veränderte sich vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts massiv. [6] Begonnen wurden die-von sehr verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen geführten-Diskussionen über die kommunale Selbstverwaltung mit der Steinsch'en preußischen Städteordnung von 1808.

Betrachtet man diese Reform etwas genauer, so fällt auf, dass neben den wirtschaftlichen Überlegungen bei der Städtereform auch noch andere Ideen eine Rolle spielten. Nicht zuletzt ging es für den Reichsfreiherrn bei seiner Reform darum, die kommunale Selbstverwaltung der Bürger innerhalb der Städte entscheidend zu stärken, um der wirtschaftlichen Expansion des Bürgertums mehr Freiraum zu erlauben. Durch den bewussten Verzicht des Staates auf die bisher ausgeführte Vormundschaft, die er durch Kammern, Steuerräte und eingesetzte Magistraturen auf die Städte ausgeübt hatte, sollte ein wirtschaftlich erfolgreiches (Stadt-)Bürgertum entstehen, welches die Wirtschaft des Landes anzukurbeln verstand und dadurch die finanzielle Misere Preußens mitbeenden half. Das Vehikel für diesen Veränderungsprozess sollte die kommunale Selbstverwaltung darstellen.

Die kommunale Selbstverwaltung war jedoch nicht nur als Mittel zur wirtschaftlichen Liberalisierung gedacht. Karl Freiherr vom und zum Stein verband mit der Idee der Selbstverwaltung auch ein politisch-erzieherisches Ziel. Der Bürger [7] sollte durch seine Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung zur gemeinnützigen Tätigkeit und zur Staatsregierung herangezogen werden. Bei dieser Mitwirkung stünde dann das Gesamtwohl der Stadt, und nicht Partikularinteressen im Zentrum von gemeinsamen Entscheidungen. Diese Politik des Gemeinwohls-so sah es der Reichsfreiherr vor-bliebe jedoch nicht auf das Territorium der Städte beschränkt. Stein ging vielmehr davon aus, dass sich die Idee der gemeinwohlorientierten Selbstverwaltung auf alle Politikebenen ausbreiten und sich schließlich auch in der gesamtstaatlichen Volksvertretung finden lassen würde. Der innerste Antrieb der Selbstverwaltungsidee des Bürgertums war somit die Erneuerung des ganzen Staates durch die vom Absolutismus verdrängten und niedergehaltenen freiheitlichen und volkstümlichen Kräfte. Heinrich Heffter formulierte dies bereits in den 1950er Jahren:
"Aus dem friderizianischen Obrigkeits- und Privilegienstaat sollte ein echtes Gemeinwesen werden, an dem alle Staatsbürger in freier, opferwilliger Mitarbeit teilnahmen, aus der Masse der gehorsamen Untertanen sollte eine lebendige Nation werden." [8]

Diese Idee der sich langsam durchsetzenden Selbstverwaltung, die wirkungsvoll auch die Staatsspitze und die Politik des Staates verändern würde, haben viele Theoretiker im 19. Jahrhundert immer wieder aufgegriffen. Neben Rudolf von Gneist auch Hugo Preuß, der in den 1880er Jahren von der prinzipiellen Gleichheit von Gemeinde und Staat überzeugt war. Der Staat baute sich ihm zufolge von unten nach oben auf, wobei die Gemeinde als kleinste Gebietskörperschaft wieder Glied einer größeren Körperschaft war. Der Staat war als die gegenwärtig größte Körperschaft gedacht, in der alle Körperschaften ihren Zusammenschluss fanden. Alle Gebietskörperschaften waren jedoch wesensgleich und unterschieden sich lediglich in der Größe. Das heißt, dass alle mit grundsätzlich gleichen Rechten, Pflichten und Funktionen versehen waren. Mit Hugo Preuss' eigenen Worten:
"der Staat [hat] kein Recht..., das einen spezifisch anderen Ursprung hätte, als jedes Recht, das auch der kleinste Gemeindeverband besitzt. Quantitativ, im Grade ihrer Selbständigkeit dem höheren Gemeindewesen gegenüber mögen sich solche staatlichen noch so erheblich von kommunalen Selbstverwaltungskörpern unterscheiden; einen qualitativen, begrifflichen Unterschied zwischen ihnen zu konstruieren, hat sich als völlig unmöglich erwiesen. Die Gemeinde ist in allem nur ein Staat im kleinen, der Staat nur die communa communarum." [9]

Hugo Preuß weist mit dieser Interpretation der Gemeinde einen hohen politischen Stellenwert zu, denn alles was in dieser geschieht, setzt sich zwangsläufig auch auf der nächst höheren Ebene fort, so lange bis diese Entwicklung auch den Staat ergriffen hat. Hugo Preuss sah wie Stein als Vehikel dieser Veränderung die kommunale Selbstverwaltung an. Diese kommunale Selbstverwaltung wurde aber-und auch hier gibt es Anschlussstellen zu Freiherr vom Stein-in der politischen Theorie von Preuß nicht durch eine Parteipolitik getragen. Die Herrschaft der Selbstverwaltung kam durch den Vorrang des Gesamtwillens über den Teilwillen zustande:
"Herrschaft, d.h. die aus eigener Macht fließende Überordnung eines Willens über andere ist erst denkbar,... sobald es sich... um Beziehungen von Gesamtpersonen zu ihren Gliederpersonen handelt." [10]

Herrschaft in einer Gebietskörperschaft ist demnach die Überordnung des Gesamtwillens über den Teilwillen und ergibt sich aus dem Gesamtwillen. Ein Einzelner kann als Organ der Gesamtperson wirken (zum Beispiel als (Ober)Bürgermeister), die Ausübung seiner Herrschaft ist allerdings nur solange möglich, wie er Organ des Gesamtwillens ist. Er herrscht nicht qua Person, sondern qua Amt. Die Durchsetzung der kommunalen Selbstverwaltung wird vor diesem Hintergrund zu einem Mittel, eine gerechtere Gesellschaft hervorzubringen und dies ausgehend von der kleinsten Einheit des Staates, von der Gemeinde.

Hugo Preuss war es übrigens auch, der erkannte, dass der exklusive Charakter der Teilhabe an der kommunalen Selbstverwaltung (nämlich die städtischen Bürger), im 19. Jahrhundert zunehmend in die Krise geriet. Er plädierte für eine Öffnung der Selbstverwaltungskörperschaften für Frauen und für noch nicht wahlberechtigte Männer. So interessant und aufschlussreich die Diskussionen über die kommunale Selbstverwaltung sind, sie erklären meiner Meinung nach aber nicht, was praktische Kommunalpolitik im 19. Jahrhundert war, wie eine Kommune im 19. Jahrhundert regiert wurde und wer Einfluss nehmen konnte. Sie erklären höchstens, welche Ideen und Visionen mit der kommunalen Selbstverwaltung verbunden waren. [11]

Um die Frage beantworten zu können, was konkret Kommunalpolitik um 1900 ist, und damit möglicherweise Hinweise auch auf weibliche Einflüsse im politischen Gemeinwesen finden zu können, gilt es, anhand einer Stadt-in meinem Beispiel Harburg-zu untersuchen, wie kommunalpolitisch wichtige Projekte tatsächlich gesteuert wurden. Harburg bietet sich für die Untersuchung an, denn hier sind die Magistratsunterlagen für die preußische Zeit ab 1866 lückenlos überliefert. [12]

Anhand von drei kommunalpolitischen Projekten, die alle zwischen 1860 und 1900 in Harburg geplant und umgesetzt wurden, kann auf diese Weise die Innensicht von Verwaltungshandeln offen gelegt und gezeigt werden, wie der konkrete politische Prozess vonstatten ging. Am Beispiel des 1872 beantragten, 1873 erbauten und 1878 seiner endgültigen Bestimmung übergebenen Siechenhauses der Stadt, zweitens des Baus des neuen Rathauses ab 1888 und drittens der Errichtung und des Ausbaus des städtischen Krankenhauses zwischen 1843 und 1900, kann der Einfluss von Frauen als handelnde Subjekte sichtbar gemacht werden. [13] Dabei geraten drei Methoden der Einflussnahme ins Zentrum der Analyse.
 
 

1. Partizipation durch Zusammenschluss

 
 
 
Diese Art der Einflussnahme soll am Beispiel der Geschichte des Siechenhauses in Harburg erläutert werden. Hier hatte es ein Frauenverein geschafft, den Magistrat von der Notwendigkeit der Errichtung einer solchen Institution zu überzeugen. Aber nicht nur das. Der Frauenverein leitete mehrere Jahre das vom Magistrat errichtete und an den Frauenverein vermietete Gebäude als Siechenhaus, so lange, bis die städtischen Begehrlichkeiten an dieser Institution so groß wurden, dass der Magistrat das Siechenhaus aus der Verantwortlichkeit des Frauenvereins löste und es als städtisches Siechenhaus übernahm. Die politisch wichtige Leistung des Frauenvereins bestand darin, dass er dieses sozialpolitische Thema innerhalb der Stadt auf die Tagesordnung setzte, es forcierte, sich für die Errichtung einer solchen Institution einsetzte, diese gründete, leitete und finanzierte, lange bevor die Stadt hier einen Handlungsbedarf sah. Der Verein schuf damit eine wohlfahrtspflegerische Einrichtung, die der Stadt nutzte, sie aber lange Zeit nichts bis wenig kostete. Erst als die Stadtverwaltung von der Notwendigkeit und vor allem von der Nützlichkeit dieser Institution überzeugt war, übernahm sie die vollständige Kontrolle und drängte die Gründerinnen und langjährigen Verwalterinnen an den Rand. [14]

Innerhalb dieses Prozesses kann recht gut die starke Meinungsführerschaft des Frauenvereins beobachtet werden, auch wird eine relativ große Selbständigkeit sichtbar, die so weit ging, dass der Frauenverein Entscheidungen gegen den Magistrat traf. Interessant ist hierbei auch die untergeordnete Rolle der-so die Theorie-die Kommunalpolitik tragenden Bürgervorsteher. [15] Es ist nicht nachweisbar, dass sich diese in der Öffentlichkeit für oder gegen die Einrichtung eines Sichenhauses ausgesprochen haben oder sogar gegenüber dem Magistrat eine ablehnende oder zustimmende Haltung einnahmen. Lediglich ihre erste Zustimmung in der gemeinsamen Sitzung mit dem Magistrat ist aktenkundig geworden. [16] Der Frauenverein, der die Einrichtung eines Sichenhauses in Harburg politisch durchsetzte, bestand sehr wahrscheinlich-Mitgliederlisten sind leider nicht vorhanden-aus Frauen (und Männern) des Harburger Bürgertums, die vermittelt über die Bürgervorsteher über einen direkten Zugang zum Magistrat verfügten. So ist nicht zufälligerweise die Frau des bürgerlichen Senators Heinrich Strube-Sophie Strube-Vorsitzende des Vereins und die Frauen der beiden Pastoren, Frau Hoffmann und Frau Kulemann, Mitglieder im Vorstand. Durch die Gründung eines bürgerlichen Wohltätigkeitsvereins gelang es den Harburger Bürgerinnen, sowohl ein Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, als auch finanzielle Mittel für die Umsetzung des Projektes zu akquirieren. Grundlage für dieses erfolgreiche kommunalpolitische Handeln war die Idee einer 'geistigen Mütterlichkeit', die den Frauen ermöglichte, ja sie geradezu dazu aufrief, ihren eigenen weiblichen 'Kultureinfluss' geltend zu machen. Durch diese Selbstmobilisierung errangen gerade bürgerliche Frauen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Aufbauarbeit der städtischen Wohlfahrtspflege leisteten, einen politisch bedeutenden Platz in der Gesellschaft und bestimmten dadurch ganz wesentlich die Entwicklung der städtischen Sozialpolitik bzw. der Kommunalpolitik mit. [17]
 
 
 

2. Partizipation durch das Eingebundensein in das bürgerliche kommunale Beziehungsgeflecht

 
 
 
Am Beispiel des Rathausneubaus zeigte sich die herausragende Bedeutung des Familienverbandes für die politische Partizipationsmöglichkeit von bürgerlichen Frauen. Bei diesem für das stadt-bürgerliche Selbstbewusstsein wichtigen Bauvorhaben spielten großbürgerliche/vermögende Frauen eine sehr aktive und selbstbestimmte Rolle als Mäzeninnen. Dabei agierten sie ebenso wie die mäzenatischen Männer sehr klar aus dem Wissen der eigenen Wichtigkeit für die Stadtöffentlichkeit heraus. Auffällig war die Selbstverständlichkeit, mit der Frauen ihr Geld für die innere Ausgestaltung des Rathauses gaben. Das Rathaus repräsentierte die bürgerliche politische Macht, es war ein bedeutsames Symbol für die städtische Kommunalpolitik, zu der Frauen offiziell keinen Zugang hatten. Wenn das Bürgertum in seiner Selbstdarstellung so aktiv auf seine weiblichen Mitglieder rekurrierte, muss angenommen werden, dass ihnen ein weit selbstverständlicherer Platz im politischen Konzept des Bürgertums zugewiesen wurde, als dies bisher angenommen wurde. Frauen unterstützten das städtische Bauvorhaben und präsentierten sich dadurch als vollberechtigte Mitglieder der bürgerlichen Kommune und nicht als ausgeschlossene Randfiguren. Was ihnen den Eintritt in diese politische Praxis ermöglichte, war hierbei ihr Name und ihr Verbundensein mit anderen Familien der einflussreichen Harburger Gesellschaft. Interessant ist die Tatsache, dass alle Frauen, die im Zusammenhang mit dem Rathausneubau in Harburg in den Blick gerieten, aus Familien kamen, in denen häufig auch die Männer eine wichtige Funktion innerhalb der Gemeinde inne hatten. Dies weist auf die Wichtigkeit der Familie hin, die für die Kommunalpolitik im 19. Jahrhundert bisher fast vollständig vernachlässigt wurde. [18]

Durch ihr Engagement positionierten sich die bürgerlichen Frauen innerhalb des sozialen Verbandes und zeigten öffentlich, dass sie sich für das Gelingen dieses städtischen Projektes verantwortlich fühlten. Gleichzeitig machten sie aber auch aktive Stadtpolitik, indem sie die Ambitionen von männlichen Familienmitgliedern positiv beeinflussten. So trat eine Frau als Schwester eines aufstrebenden Kommunalpolitikers auf, der es tatsächlich nach wenigen Jahren zum Senator brachte, oder eine Witwe stiftete im Namen ihres verstorbenen Ehemannes, der ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung gespielt hatte. Interessant und bedenkenswert ist auch die Selbstdarstellung der an diesem Prozess beteiligten Frauen. Viel deutlicher als bei den Männern werden hier die verschiedenen Lebensabschnitte insofern betont, als es für Frauen anscheinend nicht statthaft war, sich als verheiratete Frau ohne den Ehemann öffentlich darzustellen. Alle verheirateten Frauen traten als Ehefrauen auf und bezogen sich auf ihren Ehemann (dies war umgekehrt nicht der Fall, wenn die Männer zusammen mit ihren Frauen stifteten, zeigten sie sich als Ehepaar). Wurde eine unverheiratete Frau alleine als Stifterin aktiv, dann bezog sie sich entweder auf ihren Vater, oder auf einen anderen männlichen Verwandten. Wurde sie als Witwe genannt, geschah der Bezugspunkt über den verstorbenen Ehemann. Wichtig an diesem Beispiel scheint mir die Tatsache zu sein, dass bürgerliche Frauen sich als politisch Handelnde darstellten und sich nicht mit einem politischen Randplatz begnügten.
 
 
 

3. Partizipation durch Stiftungen und Legate

 
 
 
Am Beispiel der Entstehungsgeschichte des ersten städtischen Krankenhauses kann gezeigt werden, dass Frauen durch das Bereitstellen von finanziellen Ressourcen-wie Männer übrigens auch-ein Mittel in der Hand hielten, mit dem sie die Zukunft einer Idee oder eines bereits in den Kinderschuhen steckenden Projektes beeinflussen konnten. So war es den Geschwistern Köhne zu verdanken, das Harburg 1861 der Idee eines städtischen Krankenhauses näher trat. Die Geschwister hatten nach ihrem Tod ihr Vermögen der Stadt Harburg hinterlassen, mit der Auflage, mit diesem Geld ein städtisches Krankenhaus zu errichten. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt Harburg noch kein städtisches Krankenhaus, lediglich das aus privaten Mitteln finanzierte Marienstift. Bis zur Veröffentlichung des Legates der Geschwister hatte die kommunale Selbstverwaltung der Stadt auch noch nicht über die Errichtung eines Krankenhauses nachgedacht. Erst durch das Aussetzen dieses Legates stießen die Geschwister einen politischen Prozess an, in dessen Verlauf die Stadt über ihr Gesundheitswesen nachdenken musste. Durch das Legat war sehr deutlich in die politische Willensbildung des Magistrats eingegriffen worden und das Geld der Geschwister lenkte den politischen Gestaltungswillen der Stadt, wodurch die kommunale Selbstverwaltung lediglich zum Erfüllungsgehilfen einer-von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt-getragenen Idee wurde. Das Beispiel der Geschwister Köhne zeigt aber auch das enge Verhältnis auf, welches zwischen Stiftung und städtischer Verwaltung bestand. Private Stiftungen waren darauf angewiesen, dass ihr Zweck auch dann noch fortbestand, wenn die Stifterin/der Stifter nicht mehr selbst auf die Einhaltung der Zweckbestimmung achten konnte. Hier tritt nun die städtische Verwaltung auf den Plan, die als Verwalterin der Stiftung eingesetzt wurde. Damit standen Stifterin/Stifter und städtische Verwaltung in einem engen Abhängigkeitsverhältnis. Die einen gaben das Geld für einen bestimmten Zweck und die anderen bekamen dieses auch nur, wenn dieser Zweck garantiert wurde. So beeinflusste der Wille des Stiftenden ganz konkret die städtische Politik mit.


Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus diesen Ergebnissen ziehen?
  • Erstens: Frauen fanden Mittel und Wege, sich in die Gestaltung ihrer Stadtgemeinde einzumischen. Sie stießen wohlfahrtspflegerische Projekte an, finanzierten, organisierten und verwalteten sie. Sie präsentierten sich bei bürgerlichen Gemeinschaftsprojekten als selbstbewusste und selbstverständliche Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft, die-eingebunden durch und in den familiären Verbund-stadtpolitische Entscheidungen unterstützten und eventuell sogar vorstrukturierten und lenkten.
  • Zweitens: Durch die analysierten Quellen wurde deutlich, dass nicht alle Frauen die Möglichkeit hatten, die geschilderten Einflussmöglichkeiten in der Kommunalpolitik zu nutzen. Bestimmte Grundvoraussetzungen mussten gegeben sein. So mussten sie entweder über finanzielle Ressourcen verfügen, Mitglieder einer kommunalpolitisch wichtigen, bzw. anerkannten Stadtfamilie sein oder sich mit anderen bürgerlichen Frauen oder Männern zusammentun, um sich um ein von der bürgerlichen Gesellschaft anerkanntes Projekt kümmern zu können. Das bedeutet, dass zum Beispiel Arbeiter und Arbeiterinnen diese Einflussmöglichkeiten nicht besaßen. Ihnen fehlten die oben angesprochenen Voraussetzungen für eine derartige politische Partizipation. [19]
  • Drittens: Unter Kommunalpolitik lediglich die Interaktion zwischen städtischer Verwaltung und gewählten Bürgervorstehern bzw. die Wahl dieser Bürgervorsteher zu verstehen, greift in jedem Fall zu kurz. In allen untersuchten Fällen spielten die gewählten Stadtvertreter eine ausgesprochen geringe bzw. passive Rolle. Sie waren in den meisten Fällen lediglich dazu da, eine bereits vorstrukturierte Entscheidung offiziell zu bestätigen.

Deutlich wurde, dass Kommunalpolitik im Kaiserreich ein verflochtenes-meist liberal bürgerliches-politisches System war (und vielleicht auch noch ist), das neben den institutionellen Formen der politischen Beteiligung (Wahlen und Abstimmungen) stark auf informelle AkteurInnen setzte. Hier finden sich die im Kaiserreich so erfolgreich agierenden Gruppen und Verbände, karikative, kirchliche und der Wohlfahrt zugewandte Vereine, Frauenvereine, aber auch Parteien und Einzelpersonen, die alle versuchten, durch Formulierung ihrer 'Individualinteressen' die Geschicke der Stadt mit zu beeinflussen. Die Vorstellung von der Kommune als Ort, in dem eine andere Politikform, eine andere, auf das Gemeinwohl ausgerichetet politische Kultur gepflegt wurde, unterstützte diese Gemengelage zusätzlich.

Betrachtet man auf diese Weise Kommunalpolitik, so eröffnet sich auch eine andere Sicht auf die Geschichte der weiblichen Emanzipation. Mit diesen Beispielen gerät eine weibliche Partizipation in den Blick, bei der es darum ging, die bürgerliche Gesellschaft mit Hilfe des weiblichen Kultureinflusses umzubauen. Die hier vorgestellten bürgerlichen Frauen nutzten ihre Möglichkeiten dazu, ihre Vorstellungen von einer gerechten und menschlichen Gesellschaft umzusetzen. Ihre-von der Forschung-häufig als 'konservativ' bezeichneten Ideen und Mittel hatten oft einen überraschenden Erfolg und zeigen deutlich auch die Verantwortung, die diese Frauen für den Umbau der bürgerlichen Gesellschaft übernahmen. Hier eröffnet sich neben den Gleisen der emanzipatorischen Arbeit der Frauenbewegung eine andere Art von gesellschaftlicher Frauenarbeit, die bisher viel zu häufig übersehen wurde. [20] Die hier vorgestellten Frauen agierten im wahrsten Sinne des Wortes als Bürgerinnen ihrer Kommune und legten damit ein beredtes Zeugnis ihres Verantwortungsgefühls ab. [21]
 
 
 



Anmerkungen

[1] Johann Caspar Bluntschli (Hg.), Deutsches Staats-Wörterbuch. Bd. 11, München 1870, S. 130.
[2] Ursula Bartelsheim, Bürgersinn und Parteiinteresse. Kommunalpolitik in Frankfurt am Main 1848-1914, Frankfurt am Main/New York 1997, S. 332 und Hans-Walter Schmuhl, Die Herren der Stadt. Bürgerliche Eliten und städtische Selbstverwaltung in Nürnberg und Braunschweig vom 18. Jahrhundert bis 1918, Bielefeld 1995, S. 40.
[3] Vgl. hierzu: Rebekka Habermas, Frauen und Männer des Bürgertums. Eine Familiengeschichte (1750-1850), Göttingen 2000, S. 11
[4] Thomas Kühne, Staatspolitik, Frauenpolitik, Männerpolitik. Politikgeschicvhte als Geschlechtergeschichte, in: Hans Medick/Anne-Charlotte Trepp (Hg.), Geschlechterpolitik und Allgemeine Geschichte, Göttingen 1998, S. 171-231, S. 184.
[5] Carola Lipp, Vorwort, in: dieselbe (Hg.), Schimpfende Weiber und patriotische Jungfrauen. Frauen im Vormärz und in der Revolution 1848/49, Baden-Baden 1986, S. 7-15, hier S. 8.
[6] Vgl. Wolfgang R. Krabbe, Kommunalpolitik und Industrialisierung. Die Entfaltung der städtischen Leistungsverwaltung im 19. und frühen 20. Jahrhundert, Stuttgart u.a. 1985.
[7] Bürger wird hier als Begriff verstanden, der sich von Frauen und Einwohnern abgrenzt. Siehe hierzu: Gerhard Ritter, Stein. Eine politische Biographie, Stuttgart 1958.
[8] Heinrich Heffter, Die deutsche Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert. Geschichte der Ideen und Institutionen, Stuttgart 1950, S. 91.
[9] Hugo Preuss zitiert nach: Siegfried Grassmann, Hugo Preuss und die deutsche Selbstverwaltung, Lübeck/Hamburg 1965, S. 9.
[10] Hugo Preuss, Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften, Aalen 1965, S. 181.
[11] Vgl. hierzu auch: Kerstin Wolff, "...und frage vergebens nach den Müttern in der Stadt." Überlegungen zu weiblichen und männlichen Zugängen zur bürgerlichen Kommunalpolitik des 19. Jahrhunderts am Beispiel der Stadt Harburg, in: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung 14 (2002), S. 41-70.
[12] Der Bestand befindet sich im Statsarchiv Hamburg unter der Signatur: 430-4 Magistrat Harburg. Ein Problem von Verwaltungsakten besteht darin, dass die Personen, die in den Akten als handelnde Subjekte auftauchen, relativ blaß und undeutlich bleiben. Über die Aktivitäten der Protagonistinnen und Protagonisten, die sich in den Magistratsunterlagen finden, lassen sich deswegen nur innerhalb eines sehr engen Rahmens Aussagen machen. Demgegenüber kristallisierten sich aber Methoden heraus, die die handelnden Personen anwandten, um sich in das Verwaltungshandeln der Stadt einzumischen.
[13] Vgl. hierzu ausführlich: Kerstin Wolff, "Stadtmütter". Bürgerliche Frauen und ihr Einfluss auf die Kommunalpolitik im 19. Jahrhundert (1860-1900), Königstein 2003.
[14] Ebd., S. 109ff.
[15] Die Bürgervorsteher sind laut hannoverscher Städteordnung diejenigen, die die Interessen der gesamten Stadtgemeinde gegenüber dem Magistrat vertreten. Sie werden aus dem Kreis der Bürger gewählt und haben dieses Ehrenamt sechs Jahre inne, Wiederwahl war möglich. Vgl. Thomas Klein, §9 Königreich Hannover, in: Kurt G. A. Jeserich/Hans Pohl/Georg-Christoph v. Unruh (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte. Bd. 2, Stuttgart 1983, S. 678-715.
[16] Wolff, Stadtmütter, S. 134.
[17] Vgl. hierzu: Iris Schröder, Arbeiten für eine bessere Welt. Frauenbewegung und Sozialreform 1890-1914, Frankfurt am Main 2001. Iris Schröder beschreibt in ihrer Arbeit die starke Verbindung zwischen sozialer Frage und Frauenfrage.
[18] Zur Wichtigkeit des familiären bürgerlichen Verbundes vgl. Habermas.
[19] ArbeiterInnen nutzten allerdings auch die Macht des Vereins um auf ihre Interesen aufmerksam zu machen. Vgl. für Harburg: Peter-Christian Witt, Die Entstehung einer "sozialdemokratischen" Stadt: Harburg zwischen preußischer Annektion 1866/67 und Erstem Weltkrieg, in: Gerhard A. Ritter unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner, Der Aufstieg der deutschen Arbeiterbewegung. Sozialdemokratie und Freie Gewerkschaften im Parteiensystem und Sozialmilieu des Kaiserreichs, München 1990, S. 259-315.
[20] Vgl. hierzu auch: Meinolf Nitsch, Private Wohltätigkeitsvereine im Kaiserreich. Die praktische Umsetzung der bürgerlichen Sozialreform in Berlin, Berlin/New York 1999.
[21] Wolff, Stadtmütter, S. 204.


Die Autorin: promovierte Historikerin, Forschungsreferentin in der Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung e. V. in Kassel