EREIGNIS

JAHR1261   Suche
MONATJuli
TAG3
TITELFraternitätsvertrag zwischen den Bistümern Münster und Minden


INFORMATIONGegenseitiges Gebetsgedenken ("memoria“) verbindet im Mittelalter oftmals geistliche Gemeinschaften, seien es Klöster, Stifte oder Bistümer. So beinhaltet eine in Minden ausgestellte Urkunde vom 03.07.1261 einen Fraternitätsvertrag zwischen den westfälischen Bistümern Münster und Minden mit ihren Bischöfen und Domkapiteln. Die "unio fraternitatis“ legt fest, dass wenn ein Mitglieds aus einem Domkapitel stirbt, die Kanoniker des anderen Kapitels dieselben "memoria“ feiern, als wenn ein eigener Mitbruder gestorben wäre.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.16   1250-1299
Ort2.20   Minden, (F)Btm. / Fstm. (Kfstm. Brandenburg / KgR. Preußen) < - 1810>
2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
Sachgebiet6.8.12   Klerus
16.6.5   Domkapitel / Klöster / Stifte, Klosterleben
AUFRUFE GESAMT1489
AUFRUFE IM MONAT130