EREIGNIS

JAHR1267   Suche
TITELLandtagsversammlungen im Hochstift Münster


INFORMATIONSeit 1267 sind Landtagsversammlungen für das Hochstift Münster auf dem Laerbrock (bei Boesensell) belegt. Vermutlich geht die Einrichtung noch weiter zurück und bezeugt die Mitwirkung der Landstände neben dem Landesherren an der politischen und verfassungsrechlichen Entwicklung im Bistum. Hier sind es das münsterische Domkapitel, die landsässige Ritterschaft und die Stadt Münster, die die Landstände ausmachen.

Die Ursachen für die Herausbildung landständischer Verfassungen liegen in der Ausformung der Territorien im 13. und 14. Jahrhundert und im Anspruch der politisch relevanten Kräfte, an den die Landesherrschaften betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Der selbstständigeren Stellung der Landesherren im deutschen Reich entspricht dabei dem Angewiesensein der Territorialherren auf die Leistungen ihrer Untertanen, die wiederum gegen den Landesherrn politische Rechte und Zugeständnisse erlangen.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.16   1250-1299
Ort2.21   Münster, (Fürst-)Bistum < - 1802>
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
6.8.1   Adel
AUFRUFE GESAMT1555
AUFRUFE IM MONAT178